Die WELT hat Gerd Krumeich dazu befragt:
Es stellt sich übrigens die Frage, ob es inzwischen wissenschaftsethisch zu vertreten ist, einen Artikel unter nicht gekennzeichnetem Pseudonym (hier: Robert C. Moore) zu publizieren.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Februar 2020). Polemik in der „Historischen Zeitschrift“ um den Kriegsausbruch 1914. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cb28
Herr Krumeich verteidigt doch wieder mal nur seine Zwischenposition zwischen Schmidt und Fischer, anstatt sich mit den konkreten Thesen auseinanderzusetzen. Das fuehrt doch nicht weiter! Was wir brauchen, ist eine detaillierte Diskussion zu den von Moore vorgebrachten Erkenntnissen.
Ich bin Student im 7. Semester und kann nur festellen, dass ich den Aufsatz mit Gewinn gelesen habe. Endlich sagt einmal jemand jene Dinge, die sonst immer unter den Tisch fallen. Auch ich finde, dass wir dringend eine Diskussion ueber dieses Thema brauchen. Die Schmidt’sche Position ist doch angesichts der Ereignisse kaum glaubwuerdig. Warum aeussert sich denn niemand anders dazu? Glauben die Historiker wirklich, dass man dieses Thema mit Schweigen abtun kann?
Das alleine kann doch aber nicht das Kriterium sein! Das geht doch gar nicht um Voraussetzungen. Mir scheint, dass die Welt diese Story doch nur erfunden hat, um von dem Inhalt des Aufsatzes abzulenken, der ihr offensichtlich nicht passt! Was ist denn nun mit den Thesen des Autors? Stimmen wir zu oder lehnen wir sie ab?
Woher weiss man eigentlich, dass der Autor ein Pseudonym verwendet hat?
Es ist aus dem Artikel nicht ersichtlich; also Vorsicht mit diesen Thesen!
Ich habe selten etwas Einfältigeres gelesen. Mir ist weder ein Aufsatz noch ein Artikel bekannt, bei dem neben dem Pseudonym der Hinweis Pseudonym steht. Der Witz des Pseudonyms ist ja, dass es so tut, als ob es eine normale Autorenangabe wäre. Und im vorliegenden Fall darf man durchaus voraussetzen, dass man recherchiert hat, ob es einen solchen Autor gibt, der die Voraussetzungen eines solchen Artikels mitbringt.