Die NZZ berichtete:
http://www.nzz.ch/zuerich/handschriften-fotografieren-streng-verboten-1.18590666
Bei 409 Zeichnern hat der Initiator die Petition beendet:
Die dumme Stellungnahme der Bibliotheksdirektorin:
http://www.zb.uzh.ch/Medien/stellungnahme_petition_aufhebung_fotografierverbots_20150804.pdf
“Die Preismodelle sind explizit auf Forschende ausgerichtet und im nationalen und internationalen Vergleich niedrig angesetzt.” Das ist doch Schwachsinn! 50 Rappen pro Seite
http://www.zb.uzh.ch/Medien/preisliste_digiz_2014.pdf
sind viel zu viel. Dass die meisten Bibliotheken horrende Tarife für Digitalisate verlangen (die früher so günstigen Mikrofilmer gibts ja nicht mehr), heißt ja nicht, dass das in Ordnung ist.
https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife
Wie sieht es eigentlich mit der Rechtsgrundlage des Verbots aus? RA Künzle – er schrieb das Standardwerk zum Schweizer Bibliotheksrecht – ist sicher obrigkeitstreu geneigt, alles abzusegnen, was Bibliotheken sinnvoll erscheint, wie ich aus früherem Mailkontakt weiß.
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022464155
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. August 2015). Viel Zuspruch für Petition gegen Zürcher Fotoverbot. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bfkr