Sagt Günther Wessel, über dessen Buch “Das schmutzige Geschäft mit der Antike” der SPIEGEL 33/2015, S. 39 berichtet.
Auszüge:
https://books.google.de/books?id=TdA6CgAAQBAJ
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. August 2015). Antikenhandel: "Es sind keine einzelnen schwarzen Schafe. Es ist eine ganze Herde" Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bfkp
Petition für den Erhalt des privaten Sammelns Das geplante Vorhaben Kulturgutschutzgesetz geht weit über die erhobene Forderung hinaus, die Einfuhr von Raubgrabungsfunden aus dem Orient zu stoppen. Sie droht Sammler zu enteignen. Nämlich dann wenn sie nicht rückwirkend für die letzten 20 Jahre die Herkunft Ihrer Sammlerstücke nachweisen können. Dies kann auch die Münzsammlung eines Sammlers mit durchschnittlichem Einkommen betreffen, die jahrzehntelang in Privatbesitz war und die legal gekauft wurde. Die Beweislast wird umgekehrt und rückwirkend eine Dokumentationspflicht gefordert, die mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar ist. Eine Petition gegen das Gesetz läuft bis Ende August:
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Die Anfragen besorgter Münzsammler auf der Plattform abgeordnetenwatch.de hat die Kulturstaatsministerin bisher nicht beantwortet
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_gruetters-778-78148.html#questions
lustig, was der zoll so alles versteigert: http://www.zoll-auktion.de/auktion/bilder_original.php?id=432021
wohl eher nicht aus einer raubgrabung (was aber auch vorkommt, wie aus dem buch zu entnehmen)