Meldet Jan Wieske:
Das Archiv gehört zum restriktiven Flügel (Mitteilung): keine Dokumente, die jünger sind als 100 Jahre, keine Werke im Sinne des UrhG, wobei man sich fragt, was das soll. Die meisten geschützten Werke sind jünger als 100 Jahre!
Damit schrumpft die ROTE LISTE DER VERWEIGERER auf:
Bremen, Staatsarchiv
Saarland, Landesarchiv
Sachsen-Anhalt, Landesarchiv
Damit kann man sagen: Alle wichtigen deutschen Staatsarchive erlauben das Fotografieren 😉
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (13. Februar 2020). Fotografieren jetzt auch im Landesarchiv Schleswig-Holstein erlaubt. Archivalia. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cb10
Ein Gedanke zu „Fotografieren jetzt auch im Landesarchiv Schleswig-Holstein erlaubt“