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BGH zur Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben (hier: erlaubt)

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20200019

Das Gericht begründet detailliert, wieso der SPIEGEL Zitate aus einem anwaltlichen Drohschreiben verwenden durfte.

Zum Thema “Veröffentlichung fremder Mails”

https://archivalia.hypotheses.org/68104
https://archivalia.hypotheses.org/491


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Februar 2020). BGH zur Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben (hier: erlaubt). Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cayu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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