https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20200019
Das Gericht begründet detailliert, wieso der SPIEGEL Zitate aus einem anwaltlichen Drohschreiben verwenden durfte.
Zum Thema “Veröffentlichung fremder Mails”
https://archivalia.hypotheses.org/68104
https://archivalia.hypotheses.org/491
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Februar 2020). BGH zur Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben (hier: erlaubt). Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cayu