Ab sofort können Benutzer*innen in den Lesesälen des Sächsischen Staatsarchivs Archivgut selbst fotografieren

https://www.archiv.sachsen.de/archivgut-selbst-fotografieren-6201.html

“Ausgenommen vom neuen Angebot ist insbesondere Archivgut, das archivgesetzlichen Schutzbestimmungen, wie Schutzfristen, oder urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Weitere Ausnahmen kann das Staatsarchiv im Einzelfall festlegen, etwa wenn Archivgut geschädigt ist.” Das ist in Ordnung und liberaler als bei anderen Staatsarchiven.

Auf der Roten Liste der Verweigerer stehen daher, wenn ich nichts übersehen habe, nur noch:

Bremen, Staatsarchiv
Saarland, Landesarchiv
Sachsen-Anhalt, Landesarchiv
Schleswig-Holstein, Landesarchiv


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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