Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags schützt Urheberrecht vor

http://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-privater-sicherheitskrafte-gegen-piratenangriffe-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes

PDF des Gutachtens von Oberregierungsrätin Anne Hawxwell:
http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2011/08/20110804_WD_Piraten.pdf

Der ablehnende Bescheid war schon deshalb rechtswidrig, weil es nicht um Urheberrechte Dritter ging. Werden Mitarbeiter von Behörden tätig, rechtfertig das keine Informationsblockade. Zum Thema IFG und UrhG gibt es hier viele Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/6087772

http://archiv.twoday.net/stories/5195574

?s=urhg+ifg


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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