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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags schützt Urheberrecht vor

http://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-privater-sicherheitskrafte-gegen-piratenangriffe-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes

PDF des Gutachtens von Oberregierungsrätin Anne Hawxwell:
http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2011/08/20110804_WD_Piraten.pdf

Der ablehnende Bescheid war schon deshalb rechtswidrig, weil es nicht um Urheberrechte Dritter ging. Werden Mitarbeiter von Behörden tätig, rechtfertig das keine Informationsblockade. Zum Thema IFG und UrhG gibt es hier viele Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/6087772

http://archiv.twoday.net/stories/5195574

?s=urhg+ifg


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. August 2011). Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags schützt Urheberrecht vor. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bnj9


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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