PDF des Gutachtens von Oberregierungsrätin Anne Hawxwell:
http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2011/08/20110804_WD_Piraten.pdf
Der ablehnende Bescheid war schon deshalb rechtswidrig, weil es nicht um Urheberrechte Dritter ging. Werden Mitarbeiter von Behörden tätig, rechtfertig das keine Informationsblockade. Zum Thema IFG und UrhG gibt es hier viele Beiträge:
http://archiv.twoday.net/stories/6087772
http://archiv.twoday.net/stories/5195574
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. August 2011). Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags schützt Urheberrecht vor. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bnj9