http://netzpolitik.org/2011/borsenverein-geht-mit-urheberrechtsverletzung-gegen-diese-vor
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2-Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.
Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.
Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Ist es denn so schwierig??? Das sollten doch selbst die Deppen von den Rechteverwertern kapieren.
Erstens: den Fotografen (oder die Fotografin) nennen.
Zweitens: die Lizenz angeben (Link zur jeweiligen Creative Commons-Lizenz).
Wir üben das jetzt noch mal:
Foto: Cristian Eslavan
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. August 2011). Börsenverein kommt mit CC-Lizenz nicht klar und bricht das Urheberrecht. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bnj3
Steht denn zweifelsfrei fest, dass der Börsenverein keine individuelle Lizenzvereinbarung mit dem Fotografen getroffen hat?
Steht denn zweifelsfrei fest dass man beliebig dümmliche Kommentare hier schreiben darf?
das ja schon, oder?
scnr