Gerade liegt vor mir von Hans Bayer “Godefridus cognomento alemannus”, erschienen in der renommierten Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 126 (2009), S. 166-216. Doch nicht nur Rechtshistoriker bieten diesem Autor eine Publikationsmöglichkeit: Auch im Archiv für Diplomatik 2008 durfte er publizieren. Süffisant verweist das Deutsche Archiv in einer Notiz zu diesem Beitrag auf bisher erschienene Rezensionen seiner Arbeiten und seine “bekannt phantasievolle[] Methode”:
http://www.mgh-bibliothek.de/da/da651/da651.pl?seite=203.gif&start=203
Zu früheren Rezensionen suche man unter Hans Bayer
http://www.mgh.de/bibliothek/opac
Hinzu kommt der Hinweis auf die “überbordenden Verirrungen” Bayers in der gleichen Zeitschrift 1998:
http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/54/699
Bayers Gralsbuch von 1983 habe ich 1985 besprochen:
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz008870675rez.pdf
Sehr deutlich auch D. H. Green, MLR 80 (1985), S. 971-975 (TA: http://www.jstor.org/stable/3729026 )
Ich hätte nicht damit gerechnet, dass es ihm weiterhin in diesem Ausmaß gelingt, hochseriöse Publikationsorgane für seinen Schabernack zu finden. Solange Bayer seine Theorien, die von der Forschung fast durchweg ignoriert werden, in angesehenen Zeitschriften (z.B. MIÖG 1991) verbreiten darf, bezweifle ich, dass es mit der Qualitätssicherung in diesen geschichtswissenschaftlichen Organen zum besten bestellt ist!
Laienmund tut manchmal Wahrheit kund:
Die Lektüre von Bayers Buch hat mich an das Foucaultsche Pendel von Umberto Eco erinnert: Man kann alles mit allem verbinden, bloß sind die Umwege mitunter etwas länger…
http://www.mediaevum.de/cgi-bin/ikonboard/ikonboard.cgi?act=ST;f=1;t=43
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. September 2011). Qualitätssicherung in der Mediävistik – oder: Narrenfreiheit für Hans Bayer. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bngv