“Zwar ist wie bisher jede Veröffentlichung von Archivgut des Stadtarchivs genehmigungspflichtig. Gebühren werden aber nur fällig, wenn auch urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Reproduktionen von gemeinfreien Werken oder Unterlagen, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, dürfen gebührenfrei publiziert werden.”