Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd

Mein Vortrag vor dem Geschichtsverein und der VHS Schwäbisch Gmünd am 28.11.1993 wurde in alter Rechtschreibung belassen.

Vermutlich war der 13. Juni 1613 ein heißer und drückender Sommertag. Ein Gewitter zieht über der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd herauf, doch es bleibt nicht bei einem erfrischenden Schauer. Große Hagelkörner prasseln auf die Felder nieder, sie richten die Ernte fast gänzlich zugrunde. Der Waldstetter Bach tritt über die Ufer, er überschwemmt die angrenzenden Krautgärten und Wiesen. Das Wasser ist so stark, daß es bei einem Stadttor zwei Wehre mit sich reißen kann. Eine kleine Katastrophe also für die Stadt, mit den Worten des Chronisten Friedrich Vogt: ein “schröckliches Donnerwetter”. Der Schrecken wiederholt sich keinen Monat später. Am Spätnachmittag des 8. Juli geht abermals, wie der Chronist schreibt, ein “sehr schadhaftes Wetter” über der Stadt nieder.

Verhungern mußte deshalb in Gmünd niemand, doch Überfluß an Nahrung gab es nur für die Reichen. In den Vorstädten wohnten genug Leute, die nebenher etwas Landwirtschaft betrieben und die genau wußten, was ihnen drohte, wenn die Scheuern und Kornböden leer blieben. Man wird geredet haben in der Stadt: über den angerichteten Schaden und über jene, die so etwas tun. Prediger und Theologen sprachen in solchen Fällen von einer Strafe Gottes und riefen zu Einkehr und Buße auf. Dem Mann und der Frau auf der Straße fiel es freilich schwer, an seine eigene Schuld und noch schwerer, an die Kollektivschuld aller zu glauben. Jedes Kind weiß, daß es den Teufel gibt und daß seine Handlanger mitten unter uns sind. Das erzählt man sich auf der Gasse und im Wirtshaus, das kann man in den beliebten “Teufelsbüchern” lesen, und die Geistlichen predigen es auch von der Kanzel. Es sind Hexen und Unholde, die Menschen und Vieh verderben.

Am Abend des 8. Juli wollen der Klecke und der Jäger nicht länger zusehen, wie die das Land zugrunderichten. Sie laufen zum Haus des Bürgermeisters Debler und verklagen den Wolf Jauffer, bekannt als Heckenschlupfer, d.h. Landstreicher, und seine Magd. Sie haben das Wetter gemacht, man soll sie verhaften und den Henker holen. Sollten diese beiden keine Hexen sein, so wollen der Klecke und der Jäger ihren eigenen Kopf verlieren. So sicher sind sich die beiden Kläger, daß sie mit ihrem Leben bürgen wollen.

Die Obrigkeit läßt sich Zeit, man ist sich im Rat offensichtlich noch nicht schlüssig. Zwei Wochen vergehen, dann verhaftet man die Magd, tags darauf auch den Heckenschlupfer, seine Frau und die Baas Anna, eine Bedienstete im Spital. Man muß der Sache schließlich auf den Grund gehen, die Luft ist voller Gerüchte und Verdächtigungen. Ein paar Meilen weiter, in der Fürstpropstei Ellwangen hat man vor zwei Jahren begonnen, die Hexen auszurotten. 1611 hat man dort 100 Hexen verbrannt, 1612 waren es sogar 160. Und in Gmünd soll es gar keine Hexen geben?

Eine Spur führt in die protestantische Nachbarreichsstadt Aalen. Während die Verhafteten im Turm liegen, reiten der Stadtschreiber Ziegler und der Ratsherr Jakob Spindler nach Aalen, um den dortigen Rat um Unterstützung zu bitten. Der schreibt am 27. Juli zurück, er habe den Eifer der Gmünder “wider das allergrewlichste Laster der Hexerei” vernommen und liefert auch gleich Munition für den Kampf gegen die Unholde. Margaretha Schweickerin habe sowohl im normalen Verhör als auch auf der Folter gestanden: Von der Frau des verstorbenen Balthasar Hörner sei sie verführt worden. Mit ihr und dem Stoffel Annale und der Spitalmagd Baas Anna und den Söhnen des Veit Sader sei sie zu teuflischen Tänzen ausgefahren. Im Becherlehen, vor dem Schmiedtor und vor dem unteren Tor habe sie ihnen geholfen, zwei schreckliche Wetter zu machen.

Am 10. August findet man die Baas Anna nach über zwei Wochen Haft tot im Verlies des Königsturms, am Montag darauf wird ihr Körper wie der einer Hexe verbrannt. Das Gerücht, das “gemain geschrai” nimmt zu, allenthalben wittert man Hexenwerk und der Rat protokolliert eifrig mit. Alte und neue Feindschaften kommen zum Vorschein, und auch Obskures. Einer erzählt der Ratskommission eine Gespenstergeschichte, wie ihn einmal seine Schwiegermutter nachts in Begleitung des Teufels heimgesucht habe. Die Regierung der katholischen Fürstpropstei Ellwangen leistet, erfreut darüber, daß man jetzt auch in Gmünd durchgreifen will, gern Amtshilfe. Wiederholt schicken die Ellwanger einen ihrer Nachrichter, d.h. Henker, nach Gmünd, wo man ihn zunächst als Folter-Experten benötigt. Noch zögert der Rat, noch sind keine Urteile gefällt. Am 10. September entläßt man sogar den Heckenschlupfer und seine Frau als unschuldig, verhaftet jedoch drei neue Verdächtige. Die Verhöre ziehen sich hin, am 3. Oktober kommen drei weitere Frauen in Haft. Dann, am 18. Oktober 1613 ist es soweit, fünf Frauen stehen auf dem Scheiterhaufen des ersten Gmünder Hexenbrandes.

Einige Tage später macht sich eine alte Frau aus dem Armenhaus St. Katharina vor den Toren Gmünds in die Stadt auf. Magdalena Stribeler, genannt das Stribel-Madele, erzählt den Herren vom Rat, ihr lasse der Teufel nachts keine Ruhe mehr, er wolle sie zwingen, St. Katharina anzuzünden. Zwar widerruft sie ihre Aussage wenig später, doch hilft ihr das nichts mehr. Zusammen mit vier anderen Frauen und einem Mann wird sie am 29. November, heute vor 380 Jahren, verbrannt. Aus Gnade hat man sie zuvor erdrosselt. Die anderen vermeintlichen Hexen werden bei lebendigem Leibe verbrannt.

Weitere Hexenbrände folgten, 1614 waren es fünf Brände mit etwa 20 Opfern. Bis zum Ende dieser Verfolgungswelle haben die Prozesse und Verhaftungen in Schwäbisch Gmünd vermutlich knapp fünfzig Menschen, bis auf zwei Ausnahmen Frauen, das Leben gekostet. Im weiteren Verlauf des 17. Jahrhunderts fand in Gmünd nur noch eine Handvoll Hexenprozesse statt, 1684 wurden an vier Frauen und einem Mann die letzten vier Todesurteile wegen Hexerei vollstreckt. Die Hinrichtungen fanden auf dem Remswasen, in der Nähe der heutigen Weleda, statt.

Einer der beiden Männer, die während der Verfolgungswelle von 1613 bis 1617 hingerichtet wurden, war der Kaplan Melchisedech Haas. Man machte ihm unter anderem zum Vorwurf, er habe die Kinder im Namen des Teufels getauft. Sein geistlicher Vorgesetzten, dem Bischof von Augsburg, ließ ihn in Dillingen hinrichten. Sein Haus neben der heutigen Klösterleschule wurde abgebrochen, und es sollte zum “ewigen Gedächtnis” seiner abscheulichen Tat nie mehr ein Gebäude an dieser Stelle errichtet werden. Heute steht an dieser Stelle die Pestalozzischule.

Ich habe versucht, den äußeren Ablauf der Anfangsphase der Gmünder Hexenjagd im Jahr 1613 in erzählender Form darzustellen. Die vorhandenen Quellen, die sich vor allem im Staatsarchiv Ludwigsburg befinden, sind jedoch zu lückenhaft, als daß sich ein hinreichend deutliches Bild ergäbe. Dies gilt vor allem für die Vorgänge innerhalb des Rats, die weitgehend im Dunkeln bleiben. Allerdings lassen erhaltene juristische Gutachten aus den Jahren 1613 bis 1615 den Schluß zu, daß hinter den Kulissen eine erbitterte Auseinandersetzung über das Vorgehen in der Hexenfrage stattfand. Die nähere Betrachtung dieser vor allem von zwei Gmünder Juristen geführten Debatte vermag einiges Licht auf den ideologischen Hintergrund der Verfolgungen zu werfen.

Im Gmünder Münster erinnert noch heute eine Grabplatte aus Rotmarmor an den 1616 verstorbenen Juristen Dr. Leonhard Kager. Er beriet seit 1584 die Reichsstadt in Rechtsangelegenheiten. 1613 war er 75 Jahre alt. Kager verfaßte am 10. Oktober 1613, also eine Woche vor dem ersten Hexenbrand, ein ausführliches juristisches Gutachten, das am 16. Dezember dem Rat übergeben und dort verlesen wurde. Im gleichen Aktenbund liegt das Gegengutachten eines namentlich nicht genannten Juristen. Kager meldete sich noch einmal am 4. Mai 1615 zu Wort, als er dem Rat eine weitere Stellungnahme überreichte.

Kager leugnete keineswegs die Existenz von Hexen und die Notwendigkeit ihrer Verfolgung. In einer ersten Stellungnahme, die am 9. Oktober 1613 im Rat verlesen wurde, beschäftigte er sich mit den Beschuldigungen gegen vier Frauen und einen Mann. Während Kager dazu riet, den Mann und eine Frau ohne Anwendung der Folter aus der Haft zu entlassen, plädierte er bei zwei anderen Frauen für die Hinrichtung. Gleichzeitig warnte er vor einem Vorgehen, das die im Strafprozeß sonst üblichen Vorsichtsmaßnahmen außeracht ließ. So waren die sogenannten Hexenmale, auffällige Stellen auf der Haut, für den Gmünder Juristen für sich genommen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für den Gebrauch der Folter. Blutgierige Henker, weiß Kager, könnten solche Stigmata um ihres eigenen Vorteils willen leicht manipulieren. Kager kritisierte auch, daß die Verhafteten in “erschreckhliche” Türme verbracht und in eisene Ketten gelegt würden. Das Gefängnis dürfe nicht Strafe sein.

Noch heute kann man eines der Gmünder Hexengefängnisse besichtigen: das Verlies des Königsturms. Es war damals ein düsteres feuchtes Loch im Fuß des Stadtturms mit einer einzigen Öffnung an der Decke, durch die die Häftlinge hinuntergelassen wurden. Ein Handwerkszeichen der Bauleute mit der Jahreszahl 1617 deutet vielleicht auf Baumaßnahmen im Zusammenhang mit den Hexenprozessen hin. Weitere Hexengefängnisse befanden sich im Spital am Marktplatz und in der “Schmalzgrube” (heute Schwörhaus).

Bei der Frage der Verpflegungskosten der zu Unrecht beschuldigten Gefangenen neigte Kager dazu, diese der Obrigkeit aufzubürden. In einem Anhang vom 10. Oktober revidierte er seine Auffassung hinsichtlich der Secklerin, die er ursprünglich freilassen wollte. Da sie ein Mal habe und bei dem gemeinen Mann seit einigen Jahren in großem Verdacht stehe, empfiehlt er die Folter. Trotzdem verweist der Jurist auf die Gefahren bei ihrer Anwendung. Der sicherste Weg scheine zu sein, wenn man lieber einige Schuldige entlasse als einen Unschuldigen verurteile.

Probleme bereitete Kager auch die Verwertung der umlaufenden Gerüchte und der öffentlichen Meinung über bestimmte Personen, die als Hexen galten. Nur Aussagen ehrlicher unparteiischer Leute wollte er vertrauen, nicht aber dem gemeinen Pöbel und bösen Mäulern. In Gmünd sei ein großer Mißbrauch eingerissen, der die Bürgerschaft bei den Nachbarn in schlechten Ruf bringe. Die Leute würden einander wegen Kleinigkeiten privat und öffentlich als Hexen und Unholde bezeichnen. Er habe den Rat schon des öfteren darauf aufmerksam gemacht und das Konzept eines Edikts gegen leichtfertige Beschuldigungen verfaßt. Der Text dieses Entwurfs ist in den Akten erhalten geblieben, doch ist die Verordnung anscheinend nie in Kraft getreten.

Ein 121 Seiten starkes Gegengutachten wohl aus dem Jahr 1614 zerpflückte Kagers Argumentation Punkt für Punkt. Für seinen Kontrahenten, der im Auftrag des Rats gutachtete, war Hexerei ein Ausnahme- und Sonderverbrechen, bei dem die sonst in der Strafprozeßordnung vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen verfehlt seien. Um die Gemeinschaft zu schützen, müßten die Rechte des Einzelnen zurückstehen. Die Folter und das auf sie gestützte Geständnis haben für Kagers Gegner geradezu eine religiöse Bedeutung, da sie den Teufelspakt brechen und den Beschuldigten ins Reich der Menschlichkeit zurückbringen. Darüberhinaus warf er Kager vor, daß dieser sich auf die gefährlich milden Ansichten protestantischer Autoren stütze.

Tatsächlich blieb der gelehrte Disput über das Problem der Hexerei im 16. und 17. Jahrhundert von den konfessionellen Gegensätzen nicht unberührt. Zwar haben sowohl katholische als auch evangelische Obrigkeiten Hexen verbrannt und die im letzten Jahrhundert üblichen wechselseitigen Beschuldigungen der konfessionell gebundenen Historiker, die jeweils andere Seite habe mehr auf dem Gewissen, gehören in der heutigen Forschung glücklicherweise der Vergangenheit an. Trotzdem gab es in der juristischen und theologischen Debatte über die Hexerei konfessionsspezifische Positionen. Dies läßt sich auch aus dem Gmünder Material belegen. Die ausführliche Anklageschrift gegen die 1684 als Hexe hingerichtete Maria Schleicher stammt von dem Gmünder Stadtschreiber und Juristen Veit Jageisen. Gleich am Anfang formuliert er trotzig, er lehne es ab, mit lutherischen Juristen darüber zu streiten, ob es überhaupt Hexen gebe. Nach dem Zeugnis der Bibel und katholischer Autoritäten war für ihn die Sachlage klar.

Wenn Kagers Gegner den langjährigen Rechtsberater der Stadt in die Nähe des Protestantismus rückte, wollte er bei der stockkatholischen Gmünder Obrigkeit Punkte sammeln. Auch sonst ließ Kagers Widersacher an den Positionen seines Gegners kein gutes Haar. Alle Warnungen und Bedenken Kagers wurden von ihm beiseitegefegt – folge man Kager, so könne auf ewige Zeiten keine Hexe gefangengenommen oder hingerichtet werden. Daß dieser Jurist eine treibende Kraft der Hexenverfolgung in Gmünd war, geht aus seinem Rechtsgutachten deutlich hervor. Er rühmt sich, daß auf sein Vorbringen hin Barbara Secklerin gefangengenommen und zur Folter geführt worden sei. Sie habe alsbald gestanden, wie sie mit dem Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen abgesagt habe. Sie sei dann zum Tode verurteilt worden, nachdem auch Kager sich dafür ausgesprochen habe. An anderer Stelle betont der Verfasser des Gegengutachtens, daß ausnahmslos alle von ihm Verhörten gestanden hätten und ohne Widerruf gestorben seien. Er vergißt auch nicht, sich selbst als Opfer einer Hexe darzustellen: Anna Böckin habe ihn einmal beim Verhör scharf angesehen, daraufhin habe es ihn gegen seine Gewohnheit im Auge gebissen. Seine Schlußfolgerung: ein scharfer Blick könne ein Indiz für Hexerei sein.

Wer war jener “furchtbare Jurist”, der Kager bei dem Gmünder Rat als gefährlich milde denunzierte? Ich bin sicher, seinen Namen zu kennen: Leonhard Friz, Doktor beider Rechte, der in Dillingen und Freiburg Jura studiert hatte und seit dem 14. September 1613 bestallter Advokat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd war. Er war der Schwiegersohn des aus einer Gmünder Ratsfamilie stammenden kaiserlichen Rats Dr. Joachim Jäger von Jägersberg. Zur gleichen Zeit, als sich der Gmünder Rat über seine Position zu den umlaufenden Hexengerüchten klar werden mußte, trat somit an die Seite des bewährten Rechtsberaters Kager eine neue, jüngere Kraft. Neue Besen kehren gut, und dieser neue Besen wollte wohl das Aufräumen besonders gründlich besorgen.

Friz ist in der Gmünder Forschung kein Unbekannter. Er verfaßte im Jahr 1620 eine nur handschriftlich verbreitete Abhandlung über die neu errichtete Wallfahrt St. Salvator und ihre angeblich uralte Tradition. Diese hochgelehrte Schrift ist charakterisiert einerseits durch streitbaren Katholizismus, andererseits durch eine kritische Haltung zu den gängigen Gmünder historischen Überlieferungen. Vermutlich hat Friz sich nach dem Ende der Gmünder Hexenverfolgungswelle ein neues Betätigungsfeld für seinen Eifer gesucht und in der Propagierung des Salvators als gegenreformatorischer Kultstätte gefunden.

Neben Kager beschäftigte die Reichsstadt nur Friz als ständigen Rechtsberater. Nach dem Tod Kagers im Februar 1616 war er der einzige Jurist der Stadt. Was Kager von seinem Kollegen hielt, läßt seine Stellungnahme vom 4. Mai 1615 erkennen. Anlaß des erneuten Gutachtens war die Lektüre der Verhörprotokolle der Barbara Hägin, in denen er keine hinreichenden Indizien für den Hexereivorwurf entdecken konnte. Bei solchen Untaten habe der Rat, so Kager, vornehmlich einen anderen Consulenten herangezogen, der diese Prozesse in den meisten Fällen “dirigiert”, also gesteuert habe. Doch sei dieser Consulent nur ungenügend qualifiziert und könne in Zivilsachen überhaupt nicht gutachten. Er, Kager, habe den Rat wiederholt ermahnt, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen die Hexen sicherzustellen und ihn auch gebeten, sein eigenes Gutachten einer Juristenfakultät oder einem erfahrenen Juristen zu übersenden. Kager spielt auf eine schwere Krankheit an, die ihn längere Zeit arbeitsunfähig gemacht haben dürfte. Wiederholt betont er, der Rat sei, als er die Warnungen übergangen habe, von dem anderen Advokaten, den er als den Gmünder Direktor der Hexenprozesse anspricht, verleitet worden. Kager wollte seine Hände offensichtlich in Unschuld waschen, ihn bewegte nicht zuletzt die Furcht vor einem Reichskammergerichtsprozeß, in den die Stadt seiner Ansicht nach leicht verwickelt werden könnte. Mitgespielt haben dürfte nicht zuletzt auch das Gefühl der persönlichen Kränkung, daß der Rat die Hexenprozesse einem anderen Juristen übergab, während er, so Kager, der Stadt 31 Jahre als Advokat und Rechtsbeistand gedient habe.

Bei dem Widersacher Kagers, der von ihm nicht mit Namen genannt wird und für den er nur Verachtung aufbrachte, kann es sich nur um Dr. Friz gehandelt haben. Wie dieser taktisch geschickt vorging, um den Rat in seinem Sinn zu beeinflussen, demonstriert ein Aktenstück vom 26. Juni 1614. Der Stadtschreiber Wolf Ziegler notierte, auf vielfältiges Anhalten des Ehemannes der als Hexe beschuldigten Kremlerin seien Dr. Friz und er nach Dillingen geschickt worden, um die Akten zwei Räten des Bischofs von Augsburg, Dr. Paulus zum Ackher und Dr. Sebastian Hollmayr, vorzulegen. Diese hätten den Maßnahmen des Rats zugestimmt.

Allgemein war bei Hexenprozessen eine Aktenversendung an eine Juristenfakultät üblich. Davon hielt der Gmünder Rat offensichtlich nichts. Stattdessen suchte der fanatische Hexenjäger Friz zwei Räte an seinem ehemaligen Studienort auf, deren Position zu den Hexenverfolgungen ihm von vorneherein bekannt war. Bezeichnenderweise war der erstgenannte Paulus zum Ackher der Kopf der Dillinger Verfolgungspartei, die sich mit der Gruppe der eher gemäßigten Räte des Bischofs von Augsburg heftig stritt. Auseinandersetzungen zwischen Befolgungsbefürwortern und Gegnern gab es übrigens nicht nur in Schwäbisch Gmünd oder in Dillingen, sondern auch andernorts.

Hätte der Rat auf Kager gehört, hätten die Gmünder Verfolgungen vermutlich erheblich weniger Opfer gefordert. Die zögernde Haltung der Gmünder Obrigkeit zu Beginn der Prozesse könnte den Schluß nahelegen, daß nicht nur Kager, sondern auch eine Reihe von Ratsherren Bedenken gegen Hexenverfolgungen hatten. Weshalb hat sich der Rat auf die Seite der Falken, auf die Seite des “Hardliners” Friz geschlagen? Wir wissen es nicht. Da dazu keinerlei Quellen überliefert sind, kann man über den Machtkampf innerhalb des Gmünder Rats nur Spekulationen anstellen. Ebensowenig sind die Gründe für das Ende der Verfolgungswelle 1617 deutlich auszumachen. Der Heimatforscher Albert Deibele schrieb: “Erst als auch die Frau des Bürgermeisters Liegle als Hexe verbrannt werden sollte, kamen die Gmünder zur Besinnung”. Diese Behauptung ist schon deshalb hinfällig, weil es in der fraglichen Zeit keinen Bürgermeister Liegle gegeben hat. Vermutlich haben auch in Schwäbisch Gmünd die Zweifel am Verfahren überhandgenommen und gleichsam als Selbstschutzrekation der betroffenen Obrigkeit zum Abflauen und schließlich zur Einstellung der Prozesse geführt.

Wer wurde beschuldigt und hingerichtet? Größtenteils dürfte es sich um Angehörige der Unterschicht und der unteren Mittelschicht gehandelt haben. Auffällig ist, wieviele Insassen des Spitals und des Armenhauses St. Katharina von den Stadtknechten abgeholt wurden. Dabei mögen Feindschaften innerhalb der beiden Institutionen eine gewisse Rolle gespielt haben. Auch 1650 richtete sich der Verdacht gegen einen Spitalpfründner und einen Bettelbuben. Von den vier Opfern der Nachzügler-Verfolgung von 1684 waren drei Insassen des Pfründhauses St. Katharina. Daß 1684 eindeutig sozialdisziplinierende Ziele mitverfolgt wurden, ist der bereits erwähnten Anklageschrift Jageisens gegen Maria Schleicher zu entnehmen. Mit einem der beiden anderen Opfer aus St. Katharina hatte sie sexuellen Verkehr, und der Stadtschreiber stellt dazu fest, die Pfleger des Pfründhauses hätten bereits öfter das ärgerliche Leben mancher Pfründner beanstanden müssen. Das ehemalige Aussätzigenspital St. Katharina hatte sich zu einem Sammelpunkt für Randgruppenangehörige entwickelt, die im Bürgerspital am Marktplatz nicht gern gesehen wurden. Albert Deibele: “Dorthin kamen hauptsächlich Leute mit ansteckenden oder ekelerregenden Gebrechen, dann Bürger, welche mit der staatlichen Ordnung zerfallen waren, Leute aus der untersten Gesellschaftsschichte, geistig nicht Vollwertige, allerhand fahrendes Volk, Bettler, entlassene Soldaten, Juden”.

Doch es waren nicht nur Alleinstehende und Außenseiter, die die “Straße ins Feuer” gehen mußten. Von der Tragik für die Angehörigen blitzt in den erhaltenen Aktenstücken etwas auf, wenn im Jahr 1616 Jakob Kemblin wegen seiner trotzigen Reden vom Rat bestraft wurde. Der Rat habe, warf Kemblin ihm vor, sein Weib umgebracht, nicht anders als hätte er sie mit einem Messer erstochen.

II

Im letzten Teil meines Vortrags möchte ich auf die Frage eingehen, wie es zu den Hexenverfolgungen kommen konnte. Zugleich möchte ich einige gängige Vorurteile zurechtrücken, denen man immer wieder begegnet.

Erstes Vorurteil: Die mittelalterlichen Hexenverfolgungen haben Millionen von Frauen das Leben gekostet.

Massenverfolgungen von Hexen fanden so gut wie nicht im Mittelalter, sondern hauptsächlich in der frühen Neuzeit, in Südwestdeutschland etwa von 1560 bis 1680 statt. Zwar läßt sich eine genaue Zahl der in Europa als Hexen hingerichteten Personen nicht angeben, doch dürfte die Gesamtzahl im Bereich von einigen zehntausend liegen. Richtig ist jedoch auch, daß solche Rechnungen nicht weiterführen. Das Resultat der Prozesse bleibt schlimm genug, auch wenn man die in der öffentlichen Meinung und populären Sachbüchern verbreiteten Zahlenangaben nach unten korrigieren muß.

Vorurteil Nummer zwei: Die katholische Kirche war schuld.

Im Nationalsozialismus hat man die Hexenprozesse als Kampf vor allem der katholischen Kirche gegen das germanische Blut dargestellt. So betonte etwa Heinrich Himmler in einer Rede im Jahr 1938, daß die Kirche eine halbe Million ermordeter deutscher Frauen auf dem Gewissen habe. Für völkisch gesinnte Autoren waren die Hexenprozesse ein Terror-Instrument des politischen Katholizismus, der sich gegen das Wesen des Deutschtums richtete. Noch heute gehört die Argumentation mit den Hexenverfolgungen zum Standardprogramm antiklerikaler Polemik.

Ein solches grobschlächtiges Geschichtsbild muß hier wohl nicht ausführlich widerlegt werden. Geistliche waren an den Hexenprozessen unmittelbar nur als Beichtväter der Beschuldigten beteiligt. Zwar haben Theologen und Prediger einen wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der Hexen-Ideologie gehabt, doch gilt dies auch für Juristen und obrigkeitliche Beamte.

Drittes Vorurteil: Die Hexenprozesse waren eine Pfaffenverschwörung gegen das Wunschkind.

Es handelt sich hierbei um eine moderne Variante des soeben erwähnten antiklerikalen Vorurteils, die vor allem in einem Bestseller der populären Hexen-Literatur vertreten wird. In ihrem von der Wissenschaft allgemein abgelehnten Buch “Die Vernichtung der weisen Frauen” stellen die Bremer Profesoren Heinsohn und Steiger die Behauptung auf, Klerus und Adel hätten die Verfolgungen aus exaktem politischem Kalkül in Szene gesetzt, um mit den Hebammen das alte Volkswissen über Geburtenkontrolle auszurotten.

Von einer auffälligen Bevorzugung der Hebammen bei den Opfern kann jedoch nach Ausweis der Quellen keine Rede sein. Auch sucht man vergebens nach irgendeinem Beweis für die Behauptung der beiden Bremer Sozialwissenschaftler.

Vorurteil Nummer vier: Die Hexenverfolgungen waren ein Feldzug des Patriarchats gegen die Frauen.

Diese in feministischen Kreisen beliebte Erklärung wird ebenfalls nicht von den Quellen gestützt. Richtig ist daran nur, daß frauenfeindliche Ansichten die Ausbildung der gelehrten Hexenlehre beeinflußt haben und daß es kein Zufall ist, daß die allermeisten Opfer der Hexenverfolgungen Frauen waren. Eine allgemein akzeptierte schlüssige Erklärung für diesen Befund gibt es zwar nicht, doch lassen die erhaltenen Dokumente keinesfalls die Folgerung, daß die verantwortlichen Männer die vermeintlichen Hexen als Frauen verfolgt haben, weil sie ihre eigene männliche Machtstellung bedroht sahen.

Auch hier handelt es sich um eine Verschwörungstheorie, die ein planmäßiges und gezieltes Vorgehen gegen mißliebige Personen voraussetzt. Solche Verschwörungstheorien bieten eine einfache Antwort und sind deshalb auch nicht durch fachwissenschaftliche Belehrung auszurotten. Während die Wissenschaftler nach mühsamem Aktenstudium komplexe Faktorenbündel als Erklärung der Hexenverfolgungen bemühen und schließlich doch eingestehen müssen, daß das Phänomen ein Rätsel bleibt, haben die Verfechter einfacher Lösungen in der öffentlichen Meinung ein leichtes Spiel. Nicht die umständliche Darlegung komplizierter Zusammenhänge, nicht die Beschreibung eines Bündels unterschiedlicher Ursachen befriedigt das allgemeine Interesse am Thema, sondern eine Lösung nach der Art des gordischen Knotens, d.h. eine möglichst plakative Theorie, die herrschenden Ideologien und Ansichten weitgehend entgegenkommt. Man sucht einen Schuldigen, sei es die Kirche oder die Männer, und läßt sich darin durch den Einspruch der Wissenschaftler, die alles viel differenzierter und komplexer sehen wollen, nicht beirren.

Die Wissenschaft ist nicht etwa absichtlich blind gegenüber bestimmten Erklärungsansätzen – sie ist schlichtweg überfordert, wenn sie, möglichst in einem Satz, der Öffentlichkeit erklären soll, wie die Hexenverfolgungen zustandekamen. Es gibt in den zeitgenössischen Quellen keinerlei Anhaltspunkte, daß die Hexenverfolgungen als Ganzes ein planmäßiges, von ganz bestimmten Interessen gesteuertes Unternehmen waren. Im Einzelfall konnten Hexenprozesse dagegen durchaus zum Forum werden, in dem Kämpfe um Macht und Einfluß ausgetragen wurden.
Ein Beispiel liefert der sogenannte “Storrsche Auflauf” in Schwäbisch Gmünd. 1701 wandte sich eine Oppositionsbewegung gegen den herrschenden Filz im Rat, der damals nicht demokratisch gewählt wurde, sondern sich selbst ergänzen durfte. Die aufbegehrenden Bürger wußten jedoch leider nicht, wie eine Volksbewegung demokratischen Charakters vorzugehen hat, und griffen zu unfairen Mitteln. Die Tochter eines der Rädelsführer wurde von ihrem eigenen Vater als Hexe angezeigt. Im Verhör nannte die Elfjährige einige wohlhabende Bürger als Hexenleute, später gestand sie jedoch, von ihrem Vater und dem Advokaten der Bürgerschaft, Dr. Friderici, gezwungen worden zu sein, feine, reiche und vornehme Bürger als Hexenleute anzugeben. Unterstützt wurden die gezielten Verleumdungen des Mädchens durch die Gewalt der Aufständischen. Eine bewaffnete Meute zwang den Rat, das vor allem beschuldigte Schmiedsehepaar einzukerkern. Einer der Aufrührer, Erasmus Botzenhardt, schrie während des Auflaufs durch die Gassen: “Laufe, wer laufen kann! Wer nicht läuft, ist ein Hexenmeister”. Noch greift also das bewährte Stereotyp: der Hexereiverdacht soll die Gemeinschaft zusammenschließen, bürgerliche Einigkeit herstellen. Wer nicht läuft, gehört zu den Feinden der Bürgerschaft und muß beseitigt werden.

Eine solche zynisch zu nennende Instrumentalisierung der Hexenprozesse ist für die Verfolgungswelle von 1613 bis 1617 nicht zu belegen. Natürlich kann man mutmaßen, daß den fanatischen Hexenjäger Dr. Friz letztlich persönlicher Ehrgeiz angetrieben hat – darf man ihm aber deshalb die Überzeugung von der Realität der Bedrohung der Stadt durch die Hexen absprechen? Hexerei war eine Ideologie, wenn man will: ein Wahn, an den damals so gut wie alle mehr oder minder stark glaubten: Die Gelehrten wie Theologen und Juristen ebenso wie die Angehörigen der Obrigkeiten, Ratsmitglieder und Amtleute.

Als Vorurteil fünf könnte man dazu formulieren: An den Hexenverfolgungen waren nur die geistlichen oder weltlichen Obrigkeiten schuld. Die einfachen Leute wollten die Verfolgungen in Wirklichkeit nicht.

Bereits die Gmünder Quellen können eine solche Sicht widerlegen. Ausgelöst wurden die Hexenjagd ja von Beschuldigungen, die aus der Bürgerschaft kamen. Angesichts der existenzbedrohenden Unwetter sah sich der Rat im Sommer 1613 gezwungen, Untersuchungen gegen die vermeintlichen Verursacher einzuleiten. Der Druck, den die Bürger auf die Obrigkeiten ausübten, darf ganz allgemein nicht unterschätzt werden. Bei den Hexenverfolgungen wirkten Gelehrte, Obrigkeiten und das sogenannte “Volk” in unheilvoller Weise zusammen.

Auf der Seite des Volks gab es vielfältige magische Praktiken und Vorstellungen über Schadenszauber, die normalerweise nicht zu extremen Konsequenzen für die Beschuldigten führten. Vielfach behalf man sich, indem man die vermeintliche Hexe mied, indem man aus ihrer Nachbarschaft wegzog oder einen Hexenbanner engagierte, der Gegenzauber ausüben sollte. Auch nach dem Ende der offiziellen Hexenverfolgungen in Deutschland im 18. Jahrhundert blieb der Hexenglaube lebendig, und noch heute gibt es vor allem in ländlichen Gebieten Leute, die von der Möglichkeit negativer übersinnlicher Kräfte, die von bestimmten Personen ausgehen, überzeugt sind. Solange die Atmosphäre nicht aufgehitzt war, etwa durch ein Unwetter, das alle betraf, wurden Hexereibeschuldigungen mit den üblichen Mitteln der sozialen Kontrolle geregelt. War auf der Seite der Obrigkeit kein fanatischer Verfolgungsbefürworter vorhanden, der die Gemeinschaft durch die Hexen bedroht sah, oder lag keine besondere Krise vor, so mußten Gerüchte oder sogar Anklagen aus der Bevölkerung gegen vermeintliche Hexen nicht zwangsläufig zu Verfahren mit Folter und Hinrichtungen führen.

Sobald jedoch eine gewisse “kritische Temperatur” überschritten wurde, änderte sich die soziale Dynamik grundlegend. Nun kam auf der Seite der Obrigkeit die gelehrte Hexenlehre ins Spiel. Diese stand auf vier Säulen: erstens: Die Hexe schloß ein Bündnis mit dem Teufel, den Teufelspakt. Dieser Pakt wurde zweitens durch den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel vollzogen. Dadurch erhielt die Hexe drittens die Kraft, Schadenszauber auszuüben, also Menschen und Vieh zu schädigen und zu töten. Viertens: Die Hexe flog nachts zum Hexensabbat oder Hexentanz.

Entscheidend war der vierte Punkt: Wenn es eine Hexensekte gab, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, in der Welt die Herrschaft des Satans zu errichten, dann mußten die Mitglieder dieser Sekte die Namen der Mittänzer auf den Zusammenkünften mit dem Teufel kennen und auf der Folter zu nennen wissen. Das Schneeballsystem der Besagungen ließ die Hexenjagden ausufern. Die vermeintlichen Hexen wurden solange gefoltert, bis sie gestanden und ihre Mittäterinnen anzeigten. “Die Folter macht die Hexen”, wußte schon 1631 der Jesuit Friedrich von Spee, einer der engagiertesten Gegner der Hexenprozesse.

Die Einsicht in die Problematik erfolterter Geständnisse und die Fragwürdigkeit umlaufender Gerüchte über vermeintliche Hexen und Unholde bewogen auch den Gmünder Juristen Leonhard Kager, dem Rat eine eher vorsichtige und reservierte Haltung zu den Hexenprozessen einzunnehmen. Während Kager erfolterte Namen nicht verwerten wollte, ließ er die Beschuldigung durch angesehene Personen und in gewissen Fällen auch die Existenz eines Hexenmals als Beweismittel zu.

In einer Situation wie im Sommer 1613, als in Gmünd der Ruf nach Hexenverfolgungen wie in benachbarten Städten und Herrschaften laut wurde, erhielten die eingespielten Verständigungsformen über Zauberei und Magie eine neue gefährliche Bedeutung. Und obwohl alle wußten, daß Beschuldigungen nunmehr den Kopf der oder des Beschuldigten kosten konnten, wurde man nicht vorsichtiger – im Gegenteil, das Gerede nahm zu. Wären die Verdächtigen unschuldig, dachte man, hätten sie sich nicht verdächtig gemacht. Zweifel waren nicht am Platz, galt es doch, die eigene Gemeinschaft vor einer existenzbedrohenden Gefahr zu schützen. Und es war seit den Unwettern des Sommers offensichtlich keine abstrakte Gefahr mehr – die Hexen waren nunmehr auch in Schwäbisch Gmünd aktiv. Unterstützend kam die Haltung benachbarter Obrigkeiten hinzu, die selbst Hexenprozesse durchführten und es gern sahen, wenn die Hexen in der ganzen Region ausgerottet würden.

Wer unschuldig ist, braucht keine Angst zu haben, doch viele haben Angst und sind doch unschuldig. 1614 hängt eine Frau in der Kapelle des heiligen Leonhard, des Gefangenenpatrons, eine wächserne Zunge auf und macht sich gerade dadurch als Hexe verdächtig. Sie habe es getan, erklärt sie, damit Gott sie vor falschen Zungen behüten möge, und daß ihrer als Hexe eingezogenen Mutter kein Unrecht geschehe, “wie sie dann dergleichen in Sannct Leanhart Legent gelessen”. Im gleichen Jahr wird eine weitere Frau eingezogen, weil sie sieben wächserne Zungen hat machen lassen. Dinge und Handlungen bekommen plötzlich neben dem alten magischen Nebensinn eine neue, gefährliche Bedeutung: Sind die Zungen aus Wachs fromme Votivgaben oder Abwehrzauber einer schuldigen Hexe?

Gab es auf der Seite der Volkskultur keine Möglichkeiten, sich von dem Verdacht zu reinigen – im Gegenteil, wer sich verteidigte, machte sich nur noch verdächtiger – so stand auf der Seite der Obrigkeit nur ein völlig untaugliches Instrument zur Verfügung, um den Beweis für Hexerei zu führen: die Folter. Somit waren nicht finstere Machenschaften von Kirche und Obrigkeit für die Hexenverfolgungen verantwortlich und auch nicht, wie man in der Aufklärungszeit annahm, das blinde Wüten des abergläubischen und unwissenden Pöbels. Ursächlich war, wenn eine solche generelle Aussage angesichts der Komplexität des Problems überhaupt erlaubt ist, allenfalls das gemeinsame Versagen von Obrigkeit und Volk, nämlich das tragische Zusammenspiel volkstümlicher Schadenszaubervorstellungen und gelehrter Obsessionen in einer krisenhaften Situation, in der Sündenböcke gesucht und gefunden wurden. Daß dieser gesellschaftliche Sündenbockmechanismus bis heute fortwirkt, belegt etwa das Phänomen der Ausländerfeinschaft.

Über persönliche Verantwortung ist mit einer Sicht der Verfolgungen als tragisches Kommunikationsproblem und wechselseitiges Mißverstehen noch nichts ausgesagt. Es gab furchtbare Juristen wie den Dr. Friz, der die Hexenprozesse als Karrieresprungbrett benützt haben mag, und es gab Männer wie den Dr. Kager, der wenigstens versucht hat, gegen den Strom zu schwimmen und rechtsstaatliche Grundsätze aufrechtzuerhalten.

Ich meine: Es gibt immer Alternativen zur Vernichtung oder Ausgrenzung von Menschen, wenn eine Gesellschaft sich in ihrem Bestand gefährdet glaubt. Hätten im 17. Jahrhundert die Obrigkeiten Vertrauen zu den einfachen Leuten und ihren magischen Ritualen gehabt und hätten die Nachbarn, die einander als Hexen denunzierten, Vertrauen zueinander gehabt und miteinander gesprochen – die Hexen wären vielleicht nicht verbrannt worden. Vertrauen, grundloses Vertrauen anstelle vermeintlich begründeter Vorurteile, das wäre eine Alternative gewesen – eine Alternative freilich, die sich nur aus dem Abstand mehrerer Jahrhunderte leicht aussprechen läßt.

***

Dem Abdruck des des hier nach meinem E-Text wiedergegebenen Vortrags (Klaus Graf: Die Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert. In: einhorn-Jahrbuch 1994, S. 105-114) war S. 114 eine kurze Anmerkung beigegeben, in der für Literaturangaben und detaillierte Nachweise auf Graf 1995 (siehe unten) und für eine Kurzfassung auf “Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten. Aufsatzband” 1994 (erneut: Graf 2004) verwiesen wurde. Die Stellen aus der Chronik Friedrich Vogts sind abgedruckt in Graf 1988. Schließlich wurden noch die wichtigsten Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S Bü 1542-1550, 1554, 1556-1560 genannt.

Nachträge 2020:

Die genannten Ludwigsburger Akten sind online (Link zum Digitalisat des Bü 1539).

Klaus Graf: Eingezogen und verbrannt. Der Chronist Friedrich Vogt über die Gmünder Hexenverfolgungen 1613-1617. In: einhorn-Jahrbuch 1988, S. 124-128
Nicht online, aber der Textteil ist (mit weiterführenden Hinweisen) im Internet Archive verfügbar.

Klaus Graf: Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd. In: Hexenverfolgung. Beiträge zur Forschung – unter besonderer Berücksichtigung des südwestdeutschen Raumes. Hrsg. von Sönke Lorenz und Dieter R. Bauer (= Quellen und Forschungen zur europäischen Ethnologie 15), Würzburg 1995, S. 123-139
Online (Scan mit OCR):
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10331

Klaus Jürgen Herrmann: “Er habe auß Ängsten und Forcht geredt und bekennt … er seye kein Hex”. Ein Hexerprozess gegen den Spitalpfründner Nikolaus Weitlufft aus Schwäbisch Gmünd im Jahr 1650. In: einhorn-Jahrbuch Schwaebisch Gmuend 2001, S. 167-190
Online (E-Text):
https://langzeitarchivierung.bib-bvb.de/wayback/… (ursprünglicher Permalink derzeit nicht verfügbar)

Klaus Graf: Reichsstadt Schwäbisch Gmünd. In: Wider alle Hexerei und Teufelswerk. Die europäische Hexenverfolgung und ihre Auswirkungen auf Südwestdeutschland. Hrsg. von Sönke Lorenz/Jürgen Michael Schmidt, Ostfildern 2004, S. 437-442
Online (Scan mit OCR):
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-80310

Klaus Graf: Viergötterstein oder Bildstock? Ein angeblicher “Hexenstein”, bezeugt im Gmünder Intelligenz-Blatt 1834. In: einhorn-Jahrbuch 2004, S. 161-168
Online (Scan mit OCR):
https://archive.org/details/graf_hexenstein_2004

Klaus Graf: Beschreibung des St. Salvators in Schwäbisch Gmünd von Leonhard Friz online. In: Archivalia vom 26. Dezember 2012
https://archivalia.hypotheses.org/7971

Klaus Jürgen Herrmann: Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd (2012). Text auf der Seite des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd
https://www.schwaebisch-gmuend.de/id-8-hexenverfolgung-in-schwaebisch-gmuend.html

Klaus Graf: Eine gefälschte Hexenhinrichtung in Schwäbisch Gmünd 1712. In: Archivalia vom 1. November 2015
https://archivalia.hypotheses.org/412

Eva Lienert: Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd [Schulisches Lernortmudul], ohne Jahr
https://www.schule-bw.de/…hexen_schwgmnd

Namen der Opfer der Hexenprozesse/Hexenverfolgung Schwäbisch Gmünd, ohne Jahr
http://www.anton-praetorius.de/…pdf

Leonhard Kager

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Januar 2020). Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cau4


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.