Auf der Homepage des Bundessozialgerichts werden die Entscheidungstexte offenbar nach einigen Jahren aus den kostenfreien Datenbanken entfernt und das Gericht zitiert seine in der (ausgesprochen kostspieligen) amtlichen Sammlung erschienene Urteile in Folgeurteilen ohne Angabe des Aktenzeichens, so dass eine Recherche – absichtlich oder unbeabsichtigt, in letzterem Fall dann aber jedenfalls unbedacht – erheblich erschwert wird.
Finde ich skandalös.
Via
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/09/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher.html m.w.N.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. September 2011). Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bnc7