http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent
“Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung.” Heißt also: Nach vier jahren verschwinden die Urteile hinter einer Bezahlschranke. Da kann man nur hoffen, dass genügend Urteile, die ja nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, auf andere Websites gerettet werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. August 2015). Bayern-Recht ist Mist. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bfjh