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Künstler Christo schadet weiter der Pressefreiheit

Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, durch das einer Fotoagentur untersagt worden ist, Fotos von Kunstwerken zu verbreiten, die er und seine verstorbene Frau Jeanne-Claude realisiert haben.

Volltext:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/kammergericht/presse/16_o_484_10_urteil_vom_27.9.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf?start&ts=1317130179&file=16_o_484_10_urteil_vom_27.9.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf

Aus dem Teilurteil hebe ich hervor, dass bei intern archivierten Fotos einer urheberrechtlich geschützten Kunstaktion nach Ansicht des Gerichtes anders als bei § 55 UrhG keine Vernichtungspflicht entsteht. Im Rahmen eines Nachrufs auf Christo (Jg. 1935) könnte man also erwägen, Bilder seiner Kunstaktionen zu zeigen.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Christo_und_Jeanne-Claude
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag#Bildrechte


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. September 2011). Künstler Christo schadet weiter der Pressefreiheit. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bn89


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Künstler Christo schadet weiter der Pressefreiheit“

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