Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, durch das einer Fotoagentur untersagt worden ist, Fotos von Kunstwerken zu verbreiten, die er und seine verstorbene Frau Jeanne-Claude realisiert haben.
Volltext:
Aus dem Teilurteil hebe ich hervor, dass bei intern archivierten Fotos einer urheberrechtlich geschützten Kunstaktion nach Ansicht des Gerichtes anders als bei § 55 UrhG keine Vernichtungspflicht entsteht. Im Rahmen eines Nachrufs auf Christo (Jg. 1935) könnte man also erwägen, Bilder seiner Kunstaktionen zu zeigen.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Christo_und_Jeanne-Claude
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag#Bildrechte
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. September 2011). Künstler Christo schadet weiter der Pressefreiheit. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bn89
“An unbegrenzter Freiheit gehen die Menschen nicht zu Hunderten, sondern zu Tausenden zugrunde.” Jean Jacques Rousseau
“Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.” Friedrich Schiller