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Dr. Simon Engelhard, Prokurator am Reichskammergericht (gestorben um 1552)

Dem Juristen Simon/Simeon Engelhard/Engelhardt/Engelhart widmen sich einige Kurzbiographien und Datenbankeinträge, ohne dass deren Verfasser*innen voneinander Notiz genommen hätten.

Die Amerbachkorrespondenz 7 (1973), S. 141 (UB Basel); 8 (1974), S. XXXII, 170 (UB Basel)

Walther Pfeilsticker: Neues württembergisches Dienerbuch 1 (1974), § 1356 (Google-Schnipsel) [11.1.2020: und BE zu § 1334]

[10.4.2020 ist nachzutragen: Biographisches Repertorium der Juristen im Alten Reich 16.-18. Jahrhundert. Hrsg. von Filippo Ranieri, [Buchstabe] E, 1987, S. 363.]

Dagmar Drüll: Heidelberger Gelehrtenlexikon 1386-1651 (2002), S. 139 (nur Heidelberger Belege)

Anette Baumann, in: Das Reichskammergericht (2003), S. 191 (Auszug GBS)

Otto Günter Lonhard, in: Südwestdeutsche Blätter für Familien- und Wappenkunde 24 H. 12 (2006), S. 489f. (Familie der Ehefrau Margarete Faut)

Hans-Helmut Görtz: Thesaurus personarum: PDF 2019 (fehlerhaft)

Repertorium Academicum Germanicum (nur Heidelberger Belege)

[2.8.2024 Oberdeutsche Personendatenbank]

Die Matrikel der Universität Heidelberg, wo er 1513 immatrikuliert wurde (Toepke) gibt als Herkunftsort Wimpfen an. Nach der Promotion am 29. April 1521 zum Dr. iur. utr. war Engelhart nur kurz als Hochschullehrer in Heidelberg tätig (1521/22). Am 8. Juni 1523 wurde er Prokurator am Reichskammergericht zu Speyer. Dort war er vor allem für Reichsstädte tätig.

Engelhard arbeitete nicht nur für protestantische Reichsstädte. Er unterstützte die katholische Reichsstadt Schwäbisch Gmünd bei ihrem Kampf gegen Hans Diemar von Lindach, den ich in den Gmünder Studien 7 (2005) behandelte (Freidok). Ich schrieb ihm 1984 aufgrund eines Stadtrechnungs-Eintrags die “Confutation”, eine in grobem Ton gehaltene Rechtfertigungsschrift der Reichsstadt zu (Graf: Gmünder Chroniken, S. 124, HathiTrust). Die Schrift ist online (MDZ).

Korrespondenzen zwischen Engelhard und Gmünd liegen im Staatsarchiv Ludwigsburg (Findmittel), einige Schriftstücke auch im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd (neue Signaturen: A 2.10 Bü 150, 151, 154, 160). Einen Eintrag in der Stadtrechnung 1547 sieht man auf Commons. Laut Zins-, Leibgeding- und Zinsgeldbuch 1545 im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A 2.3 Bü 513, S. 59 erhielt Engelhard ein jährliches Grundgehalt von 20 Gulden.

Schreiben Engelhards vom 22. Januar 1543 (Bü 150)
Schreiben vom 28. April 1543 (Bü 154)

Aus konfessionellen Gründen bei der Reichskammergerichtsvisitation 1531 entlassen, wurde Engelhard bald wieder vom Kaiser begnadigt (Harpprecht 5, S. 83, MDZ München). Am 2. Oktober 1548 wurde er als Protestant erneut entlassen: “Das Protokoll von Verhandlungen zwischen dem Kammerrichter und den Doktoren Hoos und Engelhard vor dem RKG vom 12. und 14. Juni 15[48?] findet sich abschriftlich in C VIb 37, fol. 76-85. Demnach wurden sie angeklagt, Speyer an Fronleichnam absichtlich verlassen zu haben, um nicht an der Prozession teilnehmen zu müssen, und es wurde von ihnen ein iuramentum purgatorium bei Gott und den Heiligen verlangt, da sie sich der Neuen Lehre verdächtig gemacht hatten und der Kaiser verboten hatte, Speyer an Fronleichnam zu verlassen. Sie verweigerten jedoch diesen Eid und erklärten sich bereit, Speyer und das Kammergericht zu verlassen. 1550 lebte Engelhard in Landau” (Amerbachkorrespondenz 8, S. XXXII). Am 11. Oktober 1548 schrieb er einem seiner Auftraggeber, es dürften nur noch Katholiken am Gericht tätig sein (Harpprecht 6, S. 259f., MDZ München).

Gerd Wunder: Eines Ehrbaren Rats Zinsgelder. Die Kapitalgeber der Reichsstadt Hall im 16. Jahrhundert. In: Württembergisch Franken 64 (1980), S. 89-138, Nr. 66, 97 (Internet Archive) erlaubt eine Eingrenzung des Todesdatums. 1550 hat er anscheinend seinen Zins noch selbst bezogen, 1553/54 erscheint seine Witwe. 1553 beklagte diese, Margarethe geborene Vollandt, die Stadt Landau vor dem Reichskammergericht (LA Speyer), wegen 30 Gulden Schatzung, die 1552 als Brandschatzung erhoben worden war. Ihr verstorbener Mann hatte Steuerfreiheit genossen. Er ist also nicht später als 1552 gestorben. Da das Ehepaar dreieinhalb Jahre in einem städtischen Haus lebte, kommt man bei einem Wegzug von Speyer nicht vor Oktober 1548 auf das Frühjahr 1552. Engelhard dürfte also 1552 gestorben sein.

Dem Stadtarchiv Tübingen habe ich für seine Unterstützung zu danken. Es übermittelte unter anderem ein Foto von Reinhold Rau, Tübinger Familienbuch, Stadtarchiv Tübingen E201.

Die Witwe, eine Tochter des Professors Caspar Volland, besaß in Tübingen die Häuser Neckarhalde 3 und 5 (Reinhold Rau, in: Tübinger Blätter 57, 1970, S. 13, UB Tübingen). Engelharts Tochter Juliana heiratete zunächst den Hofgerichtsadvokaten Dr. Abraham Spengler, später den Professor Dietrich Schnepf. Nach Wunder war Simons Sohn Salomo Ratsschreiber in Worms (1567/69). Die Witwe lebte 1570 in Germersheim. Sie starb 1572 (Crusius: Annales Suevici 3, S. 748, ULB Düsseldorf).

Nach Sastrow hatte Engelhard nur einen Sohn. Der in Straßburg geborene Reichskammergerichts-Advokat Christodorus Engelhart, dessen Mutter Maria Reinhard hieß, und seine Schwester Christodora werden also von Rau (Abbildung oben) und Görtz wohl zu Unrecht als Kinder Simons angesetzt. [12.1.2019 Daran ändert nichts die mir von Herrn Görtz mitgeteilte Quellenstelle “Johann Conrad SCHRAGMÜLLER, Leichenpredigt für Catharina Goll geb. Kirwang, Speyer 1648: . . . Ihre VorEltern waren die auch weyland Edle, Veste, Hochgelährte, WolWhrn: und Vil-Tugendreiche Herr Doctor Georg-Melchior Kürwang und Fraw Catharina, geborne Enßlinin, als Eltern, Herr Doctor Georg Kürwang und Fraw Christodora, geborne Engelhardin, als GroßEltern, Herr Doctor Simon Engelhardt und Fraw Maria, geborne Reinhardin, als UrEltern, alle seeliger Gedächtnuß, welche Herren Doctores ins gesampt deß Hochlöblichen Kayserl. Cammergerichts allhier berühmte Advocati und vortreffliche Procuratores gewesen”.]

Eine fesselnde Schilderung vom Haushalt des Dr. Engelhard gibt der Stralsunder Bürgermeister Bartholomäus Sastrow in seiner Autobiographie (Ausgabe von Mohnike 1, 1823, GBS). Er stand zeitweilig in Engelhards Diensten in Speyer. Ich gebe einen Auszug aus der Zusammenfassung von Ludwig Grote 1860 (GBS).

“Da kam ich recht in des Teufels Badstuben”, ruft er aus und schildert uns dann in anschaulicher Weise den harten Dienst und das entbehrungsvolle Leben, das für ihn mit dem Eintritt in dieses Haus begann. Die ganze Familie des Procurator Engelhardt, welche außer den Eltern aus 4 Kindern, 3 Töchtern und 1 Sohne, bestand, gehörte zu der Sekte der Schwenkfeldianer. Schon dieß erweckte bei unserm Bartholomäus kein günstiges Vorurtheil. Dennoch ist er geneigt, den Dr. Engelhardt trotz der Betrügereien, die er sich gegen seinen Vater hatte zu Schulden kommen laßen, für einen frommen Mann gelten zu laßen. Dagegen erklärt er die Frau Doctorin für einen wahren Ausbund von bösem Weibe. “Die Doctorin,” sagt er, “war ein kreuzböses, karges, giftiges Weib, das ihrem Manne, dem Herrn Doctor, nicht satt zu eßen gönnte. Hab mannigmal gesehen, wenn der Herr trank, daß sie ihm den Becher vom Maule zog. Nun könnte man denken, daß sie ihm zum besten so gehandelt habe, damit er sich nicht betrinke; allein er war kein bibulus (Säufer), und sie nahm ihm den Becher weg, wenn er ganz allein mit den Kindern über Tisch saß. So hatte auch jedes der Kinder, darunter zwei erwachsene Töchter, ein zinnernes Becherlein, darin nicht mehr gieng als in die Schale eines Taubeneis. Das bekamen sie einmal voll Wein und zweimal voll Mainzisch Bier, gar schlimme Jauche, sonst tranken sie Waßer. Die Doctorin hatte zwei Mägde, welche mit den Schreibern gar kurz abgespeist wurden. In einer Waßerbrühe schwamm für jeden ein Stück Fleisch, das nicht größer war, als ein Hühnerei und daneben gab es Rüben, Kraut, Linsen, Gemus, Haferbrei, gedörrte Aepfel oder dergleichen. Dasselbe wurde auch am Fischtage gereicht. Ueber Tisch bekam jeder ein zinnernes Becherlein voll Wein. Wer mehr trinken wollte, wie man denn mit dem gereichten Wein lange nicht zukommen konnte, der mochte sich aus dem Brunnen mehr schöpfen. Mit Wahrheit zu sagen, ich zweifle nicht, daß ich in Speier, so lange ich in Dr. Engelhardts Dienste gestanden, sehr wol eine halbe Last Waßer ausgetrunken habe.”

12.2.2023 Oberdeutsche Personendatenbank

#forschung

#rechtsgeschichte


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Klaus Graf (26. Dezember 2019). Dr. Simon Engelhard, Prokurator am Reichskammergericht (gestorben um 1552). Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cape


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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