http://www.onlinejournalismus.de/2011/10/05/storify-rechtliche-lage-urheberrecht
Vor einigen Wochen hatten wir hier das Kuratierungs-Tool Storify vorgestellt. In den Kommentaren war eine Diskussion darüber aufgekommen, ob man sich nicht in einer rechtlichen Grauzone befindet, wenn man Bilder, Videos, Tweets oder Websiten in Storify einbettet. Wir konnten den auf Internetrecht spezialisierten Anwalt Henning Krieg für eine Einschätzung gewinnen. Sein Fazit: Streng genommen darf man das nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Oktober 2011). Einbetten in der urheberrechtlichen Grauzone. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bn6y