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Breite Unterstützung für umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft

Was erwarten die in Bildung und Wissenschaft Tätigen tatsächlich vom Urheberrecht und den politischen Instanzen, die für seine Regulierung zuständig sind? Um diese Frage zu beantworten, hat das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), der Deutschen Rektorenkonferenz (HRK) und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften eine Online-Befragung durchgeführt. Die zahlreichen Antworten ergeben ein klares Meinungsbild: Die derzeitigen Regelungen sind unbrauchbar.

Befragt wurden Personen aus der Hochschulforschung, der öffentlich finanzierten außeruniversitären Forschung, der Industrieforschung, aus Bibliotheken, Museen und Archiven, Lehrende und Studierende sowie Personen aus der Wissenschaftsinfrastruktur, den Medien und der Politik. Unter den 2.519 Rückläufen waren 1.653 vollständig ausgefüllte Fragebögen. Die meisten Antworten kamen aus der Forschung.

Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen, fordert den Gesetzgeber auf, aus den Ergebnissen der Befragung politische Konsequenzen zu ziehen und sich endlich daran zu machen, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Weder den AutorInnen noch den NutzerInnen in Bildung und Wissenschaft sind die jetzigen kleinteiligen Regelungen länger zuzumuten; diese Normen verhindern eine Entfaltung des immensen Potenzials der Digitalisierung. Eine gründliche Reform des Urheberrechts im Dritten Korb zugunsten des Bildungs- und Wissenschaftssektors – und damit der Allgemeinheit – darf nicht länger durch Verweis auf zehn Jahre alte EU-Vorgaben blockiert werden.

Die Einschätzungen der Praktiker und Experten aus Bildung und Wissenschaft sprechen eine deutliche Sprache: 92,1 % der Befragten sind mit den Regelungen in § 52a UrhG (Wissenschaftsschranke) unzufrieden, 94,4% mit § 52b UrhG (Wiedergabe von Werken aus Bibliotheken) und 89,5% mit § 53a UrhG (Kopienversand auf Bestellung). Vor allem bei § 52a UrhG darf der Gesetzgeber sich ihrer Meinung nach nicht auf die Aufhebung der bestehenden Befristung bis Ende 2012 beschränken: Die jetzigen restriktiven Nutzungsbedingungen sind unpraktikabel.

Allerdings setzt die große Mehrheit der Befragten kaum noch auf eine Verbesserung einzelner Schrankenbedingungen; gefordert wird vielmehr die Einführung eines allgemeinen Wissenschaftsprivilegs.

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0711.html.de


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Oktober 2011). Breite Unterstützung für umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft. Archivalia. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bn6f


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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