Ein völlig verfehltes Urteil, das Verbraucher benachteiligt. Für traditionelle Bücher gilt der Erschöpfungsgrundsatz, der den Weiterverkauf ermöglicht. Da E-Books nur unwesentlich günstiger sind als Bücher, wird unzumutbar in die Eigentumsposition des Erwerbers eingegriffen.
Ein Gedanke zu „EuGH dienert vor Verlagslobby: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden“