In Bodenmais (Landkreis Regen) prallt das ausgehende Mittelalter auf das Jahr 2011: Rechte aus dem Jahr 1522 beschäftigen in Kürze die Gerichte. Es geht um Privilegien, die Bodenmaiser Siedler seinerzeit von “Wilhelmb und Ludwig Gebrüder, Pfalzgrafen bey Rhein, Herzogen in obern und Nidern Bayrn” erhalten haben − und auf die sich ihre Erben und Rechtsnachfolger heute noch berufen.
Der herzogliche Freiheitsbrief sicherte Bergleuten “in Podenmais, und andern ohrten, vor dem Behammer Waldt” umfangreiche Privilegien zu. Darunter beispielsweise das Schlagen von Holz in den Wäldern, Weiderechte, die Errichtung von Hütten und Viehtrieben sowie Schuldenerlass. Diese Rechte wurden 1693 bestätigt und Anfang des 19. Jahrhunderts in sogenannten “Liquidationsprotokollen” erneut festgehalten.
489 Jahre nach dem Freiheitsbrief prallen diese alten Rechte am Bodenmaiser Lärchenweg auf das heutige Rechtssystem: Ein Anlieger wollte die Einfahrt und den Grünstreifen zu seinem Grundstück von der Gemeinde kaufen. Doch dort verläuft eine alte Viehtrift, und die “Rechtler”, ein Verein, in dem sich die Nachfolger der privilegierten Siedler zusammengeschlossen haben, machen geltend, dass sie das Recht haben, dort Vieh zu treiben − und mithin die Gemeinde nicht einfach verkaufen dürfte; zumindest nicht ohne Entschädigung.
Um den Fall ein für alle Mal zu klären, hat der Marktgemeinderat nun gegen fünf Stimmen beschlossen, eine Feststellungsklage einzureichen. Ein Gericht soll prüfen, inwieweit Rechte heutzutage noch bestehen.