http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht
Zurecht verweist RA Scherer den von mir sonst geschätzten Prof. Müller in die Schranken, der abstruserweise die Nichtveröffentlichung des Kachelmann-Urteils rechtfertigt. Niemand gibt Müller das Recht darüber zu befinden, ob ein Urteil der Rechtsfortbildung dient. Die Strafjustiz muss alle Urteile veröffentlichen, an denen auch nur ein Bürger oder eine Bürgerin ein berechtigtes Interesse hat.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. Oktober 2011). Wer ist derjenige, der darüber entscheidet, welches Urteil veröffentlichungswürdig ist oder nicht? Archivalia. Abgerufen am 15. November 2025 von https://doi.org/10.58079/bn4e