Wer ist derjenige, der darüber entscheidet, welches Urteil veröffentlichungswürdig ist oder nicht?

http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht

Zurecht verweist RA Scherer den von mir sonst geschätzten Prof. Müller in die Schranken, der abstruserweise die Nichtveröffentlichung des Kachelmann-Urteils rechtfertigt. Niemand gibt Müller das Recht darüber zu befinden, ob ein Urteil der Rechtsfortbildung dient. Die Strafjustiz muss alle Urteile veröffentlichen, an denen auch nur ein Bürger oder eine Bürgerin ein berechtigtes Interesse hat.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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