Fragte im März 2018 Plagiatsjäger Stephan Weber:
Man kann sich leicht mittels Google oder Google Scholar davon überzeugen, dass der von mir 1989 und 2017 erwähnte Aufsatz von Werner Liebich: Zur Ablieferung von Habilitationsschriften an Universitätsbibliotheken. In: Bibliotheksdienst 1981, S. 257-265 anscheinend wissenschaftlich nicht rezipiert wurde, es sei denn man rechnet eine kurze Erwähnung in einer Bibliographie Duisburger Dissertationen und Habilitationen (PDF) dazu.
Naja, in den Universitätsarchiven werden Habilitationsschriften in der Regel schon archiviert und dort sind sie, natürlich unter Beachtung von Schutzfristen etc., auch zugänglich.