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Jauch lässt zensieren

http://www.urheberrecht.org/news/4399

http://buskeismus-lexikon.de/324_O_196/11_-_15.07.11_-_Was_in_der_Kunst_erlaubt_ist,_bestimmen_die_Richter

Das LG Hamburg hat am 14. Oktober 2011 zu Gunsten des klagenden Moderators Günther Jauch entschieden und den Inhaber des Solibro Verlags, in dem das Buch »Ich war Günther Jauchs Punching-Ball!« von Peter Wiesmeier erschienen ist, zur Unterlassung verurteilt (Az.: 324 O 196/11; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Dabei stützte es sich auf die »Ron Sommer«-Entscheidung des BVerfG vom 14. Februar 2005 zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Fotomontage.

Das BVerfG führt in der vom LG Hamburg herangezogenen Entscheidung aus: »Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (…), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird. Die Bildaussage wird jedenfalls dann unzutreffend, wenn das Foto über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus verändert wird. Solche Manipulationen berühren das Persönlichkeitsrecht, einerlei ob sie in guter oder in verletzender Absicht vorgenommen werden oder ob Betrachter die Veränderung als vorteilhaft oder nachteilig für den Dargestellten bewerten«.

Die herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werte ich als klare und eindeutige Fehlentscheidung, die entscheidend die Kunstfreiheit verkennt, indem sie bei Personendarstellungen ein absolutes Verbot von Bildbearbeitung verhängt. Dass Satiriker zwar in zeichnungen karikieren dürfen, aber Fotoveränderungen nicht erlaubt sind, greift entscheidend in die Freiheit der Kunst ein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Oktober 2011). Jauch lässt zensieren. Archivalia. Abgerufen am 17. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/bn1f


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Jauch lässt zensieren“

  1. Jauch verliert auch bei Bildveränderungen Es gibt ein anders Buske-Jauch-Schertz-Urteil – 324 O 246/11 v.19.07.2011, mit dem die Bildbearbeitung trotz derr BVerfG-Argumentation – erlaubt wurde. Urteil –

    http://bit.ly/uqMUj9 Bericht:

    http://bit.ly/nHGV1t

    Buske-Argumente gegen das o.g. BVerfG-Urteil in diesem Fall: Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze stellt sich vorliegend bereits die Frage, ob das Bild überhaupt Authentizität vermittelt.

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