http://www.gdk-research.de/db/apsisa.dll/ete
GDK Research publiziert unbekannte fotografische Dokumente zur staatlich geförderten Kunst der NS-Zeit, um die kritische Auseinandersetzung mit der Kunst- und Kulturpolitik des nationalsozialistischen Regimes auf eine breitere, quellengestützte Grundlage zu stellen.
Bei den Künstlern und anderen Personen fehlt die PND. Und keine Silbe zum Urheberrecht. Selbstverständlich ist es nicht erlaubt, Bilder und Fotos im Netz zu veröffentlichen, deren Urheber keine 70 Jahre tot ist (wobei man bei den Fotos der Ausstellungen an einfache Lichtbildwerke zu denken hätte). Stattdessen wird im Impressum für alle Inhalte ein Urheberrecht beansprucht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Oktober 2011). GDK Research – Bildbasierte Forschungsplattform zu den Großen Deutschen Kunstausstellungen 1937-1944 in München. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bn0p
“Selbstverständlich” ist vielleicht nicht ganz das richtige Wort. Es ist ja gerade nicht selbstverständlich, dass die zeithistorische Forschung durch eine absurd lnge Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod von Urhebern noch des künstlerisch unbedeutendsten Schnappschusses behindert wird.
das stimmt es geht um die jetzige rechtslage. was mich stört ist, dass diese überhaupt nicht angesprochen wird und stattdessen ein fehlerhafter rechtevorbehalt im impressum steht.