Frage zwischendurch: kennt jemand einen Überblick, in welchen (größeren) Bibliotheken in den Handschriftenlesesälen noch Fotografierverbot herrscht? #openGLAM
— Georg Schelbert (@schelbertgeorg) November 26, 2019
Einige Netzfunde auf die Schnelle von einigermaßen bedeutenden Sammlungen.
Augsburg UB njet
Bamberg njet
Berlin njet
Bonn: Genehmigung auf Nachfrage
https://www.ulb.uni-bonn.de
Dresden njet
Gießen njet
Hamburg njet
Hannover njet
Karlsruhe njet
Kassel: nach Absprache
https://www.uni-kassel.de/
Leipzig njet
München, SB njet
Trier, StadtB njet
Tübingen: “Fotografieren ist nur nach Rücksprache in Einzelfällen möglich.”
https://uni-tuebingen.de/
Wolfenbüttel: Handschriften njet, Drucke im Zeughaus extrem restriktiv
Würzburg njet
Ähnlich unerfreulich dürfte das auch bei den anderen deutschen Handschriftenabteilungen aussehen.
Zur Lage in den Staatsarchiven:
https://archivalia.hypotheses.org/71895
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. November 2019). In den meisten Handschriftenlesesälen größerer Bibliotheken dürfte noch Fotografierverbot herrschen. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cajq
Anders als Herr Dr. Graf schreibt, ist selber Fotografieren im Handschriftenlesesaal der Staatsbibliothek zu Berlin nach vorheriger Rücksprache mit der Aufsicht gern erlaubt. Nur einzelne konservatorisch gefährdete oder sehr eng gebundene Materialien sind ausgenommen, in der Praxis sind das weniger als 10%.
Anders als Professor Overgaaw schreibt, habe ich mich auf das verlinkte gültige Merkblatt gestützt, in dem es unmissverständlich heißt: “Das selbstständige Fotografieren der Bestände der Handschriftenabteilung und der
Räumlichkeiten, auch zum eigenen Bedarf, ist nicht gestattet.” Da komme ich nicht auf die Idee zu fragen, ob es trotzdem geht. Tipp: Merkblatt ändern.