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Helge Kleifeld: Demokratiekonform? Archive im politischen System der Bundesrepublik Deutschland

” …. FAZIT
Es wird deutlich, dass die Archive bei der Ausübung zahlreicher ihrer Funktionen in Verbindung mit ihrer institutionellen Einordnung in die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland dem demokratischen Gebot der Funktionentrennung innerhalb der Funktionenordnung widersprechen. Um diesen Konflikt aufzulösen müsste den Archiven innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik eine besondere Position zugewiesen werden. Idealerweise wären die öffentlichen Archive vollkommen unabhängige Institutionen außerhalb der Exekutive mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Leitung von einer Volksvertretung gewählt würde. Diese Institutionen – und ihre Leiter – sollten ausschließlich dem Souverän, also dem Volk oder einer Vertretung des Volkes verantwortlich sein. So würde nicht nur den Bedürfnissen der Funktionentrennung in einem demokratischen
Staat, sondern auch der Tendenz zu „mehr direkter Demokratie“ in
der Bundesrepublik Deutschland genüge getan. Die Stellung des BStU ist tendenziell als Hinweis auf den richtigen Weg hin zu einer funktionsgerechten Einordnung der Archive in das politische System der Bundesrepublik anzusehen.
Da die Schaffung einer derart selbständigen Institution praktisch schwer umsetzbar ist, wäre für die Archive auch eine andere Lösung denkbar. Als Anstalten des öffentlichen Rechts und somit Teil der mittelbaren Staatsverwaltung – also als eigenständige Verwaltungsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit – wären die Archive mit einer ausreichenden Unabhängigkeit ausgestattet, um ihre mannigfaltigen Funktionen demokratiegerecht zu erfüllen. Sie hätten damit eine ähnliche Stellung wie Universitäten. Eine derartige Lösung ist in der Vergangenheit zumindest bereits angedacht worden. Alternativ sei abschließend auf die Stellung von anderen Kontrollinstitutionen wie dem Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshöfe oder der Bundesbank verwiesen. Auch Einrichtungen wie Ombudsmänner und Datenschutz-, Bürger- oder Wehrbeauftragte können Hinweise für eine Neuregelung im Bereich der öffentlichen Archive bieten.”

Quelle: Mitteilungen der Fachgruppe 6 im VdA, Heft 35 (2011) , S. 25-26

Ein von Prantl auf dem Bremer Archivtag nicht (oder nur unzureichend) diskutierter Aspekt der Systemrelenvanz der Archive. M. E.ist dies ein anregender Ansatz zur weiteren Diskussion – anregender als Prantls Zitatenkarussell.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (10. November 2011). Helge Kleifeld: Demokratiekonform? Archive im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Archivalia. Abgerufen am 14. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bmyh


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