“Das Damenstift Lippstadt ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts nach nordrhein-westfälischem Landesrecht unter der Aufsicht des Regierungspräsidenten in Arnsberg. Es befindet sich in Lippstadt und betreut die bekannte Kirchenruine der Kleinen Marienkirche, die als Kirche der Vorgängerinstitutionen, der unter der Augustinusregel lebenden katholischen Frauengemeinschaft und des in der Reformationszeit an seine Stelle getretenen evangelischen Damenstifts, diente”, schrieb ich in der Wikipedia. Heute gibt es nach Auskunft des Stiftskurators noch acht Stiftsdamen (einschließlich einer Oberin).
Als ich im Anschluss an einen Besuch der eindrucksvollen Kirchenruine 2017 beschloss, der im Internet so gut wie nicht existenten Institution einen Artikel zu widmen, ahnte ich nicht, wieviel Ablehnung mir entgegenschlagen würde und wieviel Ärger damit verbunden sein würde. Bei einem Telefonat mit dem ehrenamtlichen Stiftskurator verweigerte dieser schroff jegliche Informationen. Amtliche Stellen gaben falsche Auskünfte, so die Bezirksregierung Arnsberg: “Hinsichtlich Ihrer weiter formulierten Auskunftsansprüche unter Bezugnahme auf das IFG NRW teile ich Ihnen mit, dass das Damenstift Lippstadt als Stiftung des öffentlichen Rechts dem StiftG NRW unterfällt. Gem. § 12 Abs. 5 StiftG NRW unterliegen die behördlichen Unterlagen über die Anerkennung und Beaufsichtigung einzelner Stiftungen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen.” Das war falsch. Nachdem das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst telefonisch und sogar per Mail eine Aufsicht in Abrede gestellt hatte, bedurfte es weiterer Recherchen, um den Kontakt zum zuständigen Ministerialbeamten herzustellen. Von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gab es auf mehrfache Eingaben nur automatische Eingangsbestätigungen, mehr nicht. Immerhin erhielt ich kostenlos einen Scan der Stiftssatzung von 1975 vom Ministerium. Die ULB Münster digitalisierte kostenlos eine Schrift von 1902 über das Stift.
Von allgemeinem Interesse ist vielleicht folgender Passus aus dem Wikipedia-Artikel: “Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts lebte die klösterliche Frauengemeinschaft nach der Augustinusregel. Claudia Kimminus-Schneider spricht von einem Kanonissenstift, während es in der Liste von Alfred Wendehorst und Stefan Benz als Augustinerchorfrauenstift geführt wird. Eine eindeutige Entscheidung ist nicht möglich, die gängige Bezeichnung der Frauen als Augustinerinnen jedenfalls ungenau. Wendehorst und Benz benennen zwar als Hauptmerkmale für Chorfrauenstifte Grundbesitz und Trennung von Chorfrauen und Laienschwestern, haben aber offensichtlich nur die Abgrenzung zu den oft aus Beginenhäusern hervorgegangenen kleinen Schwesternhäusern nach der Augustinusregel im Sinn. Ein bei einer Visitation 1478 ins Auge gefasster Anschluss an die Windesheimer Reform habe keinen „bleibenden Erfolg“ gehabt, was die Gemeinschaft eher zu den freiweltlichen Stiften stellt.”
#histmonast
Von Klaus Graf – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
Von Klaus Graf – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. November 2019). Das Damenstift Lippstadt. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/caik