Seit 2005 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Von den Ländern haben immer noch kein IFG: Bayern, Niedersachsen und Sachsen.
In Bayern gibt es ein Auskunftsrecht in Art. 36 des Datenschutzgesetzes. Laut
https://informationsfreiheit.org/
haben rund 80 Kommunen durch Satzungen die Informationsfreiheit eingeführt.
In Niedersachsen wurde im März 2019 ein Gesetzentwurf eingebracht.
In Sachsen wird ein Transparenzgesetz gefordert, aber es bleibt abzuwarten, ob die Koalition dem nachkommt.
Fundstellen zu den IFG der anderen Bundesländer:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. November 2019). Was macht eigentlich … die Informationsfreiheit in Deutschland? Archivalia. Abgerufen am 13. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/caii