Ein Gedanke zu „Die Plagiate der Sachbuchautorin Cornelia Koppetsch“

  1. Ein Füllhorn drohender Sanktionen
    Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat auch die Technische Universität Darmstadt, an der Frau Prof.Dr. Cornelai Koppetsch forscht, lehrt und prüft, Grundsätze erlassen, in denen mit Bezug auf die entsprechenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) festgelegt worden ist, wie in Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit der/den diesbezüglich beschuldigten Person/en (hier: gravierende Verstöße gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Umgang mit fremden geistigen Eigentum) hochschul-, dienst- und disziplinarrechtlich umzugehen ist:

    https://www.tu-darmstadt.de/media/daa_responsives_design/03_forschung_medien/forschungsfoerderung_2/gute_wiss_praxis/20120910Orientierungshilfe_WiFe.pdf

    Hinzu kommt, dass sich automatisch die ‘Ethik-Komission’ der Deutschen Gesellschaft für Soziologie’ (DGS) mit einem solchen besonders schwerwiegend erscheinenden Fall beschäftigen wird. Dabei droht der unehrenhafte Ausschluss aus diesem Fachverband, was einer wissenschaftlichen Ächtung der davon betroffenen Person gleichkäme.

    Schließlich können die sich selbst als geschädigt ansehenden Autoren und deren Fachverlage nach Maßgabe des Urheberrechts wegen nachzuweisender Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung geistigen Eigentums auf dem Rechtsweg finanziellen Schadensersatz einklagen.

    Eingedenk eines solchen Bündels in die Tat umgesetzter Sanktionen wäre dann irreversibel das vorzeitige Ende einer bis dahin glanzvoll erscheinenden Hochschul- und Wissenschaftskarriere besiegelt.

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