Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Kennst du den Streitgeist Elke Bräunling?

Das Gedicht vom Streitgeist Zankemar (c) Elke Bräunling

http://elkeskindergeschichten.blog.de/2009/09/06/kennst-streitgeist-zankemar-6952081

Im November 2010 schrieb ich:

Passend dazu eine Meldung aus dem rheinischen Monheim, wo eine gierige Autorin einen Martinsumzug abmahnen lässt. Recht so, werft diese Deppen, die einfach geschützte Werke benutzen, alle in den Knast! (Wer Ironie findet, darf sie behalten.)

http://www.derwesten.de/staedte/kreis-mettmann/Martins-Umzug-in-Monheim-hat-teures-Nachspiel-id3987473.html

Wegen einer Urheberrechtsverletzung auf seiner Internetseite muss das St. Martin Komitee Monheim fast 500 Euro Schadensersatz und Anwaltskosten zahlen. Dies schrieben dem überraschten Vorsitzenden Holger Höhn die Anwälte der Autorin Elke Bräunling. Deren geschützten Text „Ein bisschen so wie Martin“ hatte das Komitee ohne vorherige Absprache auf seiner Internetseite veröffentlicht, dabei fehlte auch der Verweis auf die Urheberin.

Was war genau geschehen? Das Komitee organisierte Mitte November wie in den Jahren zuvor den zentralen St.Martins-Umzug in Monheim, zu dem 3500 Kindern – 32 Schulklassen und elf Kindergartengruppen — strömten. „Wir haben dazu ein Programmheft erstellt, in dem Treffpunkte, Uhrzeiten und auch Liedtexte aufgeführt waren“, erklärt Höhn. Das Programmheft wurde zwar nicht gedruckt, war aber auf der Internetseite herunterladbar.

„Zeichen einer kranken Entwicklung“

„Wir hatten uns zuvor bei den Einrichtungen erkundigt, welche Lieder von den Kindern gern gesungen werden“, berichtet Höhn. Dass die Veröffentlichung des Bräunling-Textes einen Lizenzierungsvertrag mit der Rechteverwertungsgesellschaft Gema bedurft hätte, wusste offenbar niemand. Bei Texten, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren Tod sind, erlischt das Urheberrecht. Bei der im Leben weilenden Autorin Elke Bräunling verhält es sich jedoch anders.

Für Höhn ist der Sachverhalt Zeichen einer „kranken Entwicklung“: „Ich finde es schade, dass manche Lieder nur ‘aus dem Kopf’ gesungen werden dürfen wie in einer Minnesänger-Gesellschaft.“ Dennoch hat sich das Komitee gefügt, einen Unterlassungsvertrag unterzeichnet, den Text von der Seite entfernt. Auch die 500 Euro wurden bereits überwiesen.

So geraten aber die Komitee-Finanzen in Schieflage. Zwar ist der St.Martins-Umzug 2011 nicht in Gefahr, wohl aber die Wiederauflage des Malwettbewerbs, der für 2010 am Samstag zu Ende geht. Das Komitee muss Spenden nun sammeln.Informationen unter: http://www.smkm.de

Und zur Erinnerung für Frau Bräunling die ersten drei Zeilen des Textes:

Ein bisschen so wie Martin möchte´ ich manchmal sein,
und ich will an andre denken,
etwas geben, etwas schenken.

http://elkeskindergeschichten.blog.de/2008/11/06/bisschen-martin-6896410
http://archiv.twoday.net/stories/11422607

Die raffgierige Frau Bräunling hat nun eine Gemeinde mit einem Gerichtsverfahren überzogen, weil diese es gewagt hatte, das Gedicht vom Streitgeist Zankemar 2002 in ihrem Gemeindeblatt abzudrucken, das auch längere Zeit im Internet als PDF nachlesbar war. Da die beklagte Gemeinde es versäumte, sich an die Unterlassungsverfügung zu halten und das PDF rechtzeitig zu entfernen, musste sie bluten – d.h. die Steuerzahler, die für Frau Bräunlings Raffgier aufkommen müssen (und die Inkompetenz der Macher des Gemeindeblatts).

Landgericht Potsdam. Urteil vom 27.01.2011. Az.: 2 O 232/10
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/27-10-2011-lg-potsdam-2-o-232-10.html

Die Gemeinde muss zahlen:

295 Euro (195 Euro und 100 Euro, die sie bereits gezahlt hatte)
als Schadensersatz für die Nutzung des Gedichts

5001 Euro Vertragsstrafe

1781 Euro für die Erst- und Zweitabmahnung

Macht 7077 Euro für 12 Zeilen eines banalen Kindergedichtes. Vielleicht muss in diesem Advent in Brandenburg eine kommunale soziale Veranstaltung ausfallen, damit die Habgier einer Autorin befriedigt werden konnte.

Weitere Abmahnungen der Frau Bräunling:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/texte/elke-braeunling.htm
http://abmahnung-blog.de/tag/elke-braeunling
und so weiter

Wie wärs, wenn wir mal Frau Bräunling auf Xing (oder Google+) sagten, was wir von ihrer Abmahn-Abzocke halten?

#gema


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. November 2011). Kennst du den Streitgeist Elke Bräunling? Archivalia. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bmwk


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

9 Gedanken zu „Kennst du den Streitgeist Elke Bräunling?“

  1. Urheberrecht ist Urheberrecht, aber hier hätte die Künstlerin “die Kirche im Dorf” lassen sollen. Ich finde das Unverhältnismäßig. Eine Email oder ein Anruf hätte auch gereicht.

  2. Ganz einfach: Habgier.
    Ich denke jeder, der einen Brief erhält, wo sie kurz erklärt dass man Unrecht getan hat und sie für das Gedicht 100 € gekommen möchte, würde zahlen. Aber immer sind es 1.280 € und mehr…

  3. Ich habe ein Gedicht der Frau in eine Hauszeitung einer Seniorenresidenz gesetzt, um alten, kranken Menschen eine Freude zu bereiten. Allen im Allen haben wir über 1000 Euro Strafe bezahlt. Für mich ist das eine Verbrecherin. Ich kann abmahnen und sagen, so geht es nicht, aber nicht im Internet suchen lassen, wer ihre Sachen postet / setzt. Die Internetportale sind voll mit klagen, hoffentlich bezahlt sie für die ganzen Einnahmen Steuern.

  4. Wieso raffgierig? Es sind ihre Texte und Sie hat das Recht dafür ein Honorar zu verlangen! Es ist verdammt frech, Texte ohne jeglichen Hinweis auf den Autor zu veröffentlichen! Und dann noch, ohne den Autor zu fragen. Nur weil die Texte im Internet auf der Homepage der Autorin nachlesbar sind, heißt das noch lange nicht, dass sie einfach publiziert werden dürfen.
    Eine Kopie für Vorlesen und Einüben der Texte ist erlaubt, aber das Abdrucken in einem Geindeblatt und der Veröffentlichen auf einer Internetseite ist etwas anderes!

    1. Ein Honorar, ja. Aber für 12 Zeilen Gedicht sind schon die 500 Euro eine Frechheit, von den völlig überzogenen anderen Kosten ganz zu schweigen. Die Verhältnismäßigkeit ist das Problem in der deutschen Urheberrechtspraxis.

    2. Ja, als Honorar ist es überzogen, wenn es auf dem üblichen Weg so veranschlagt worden wäre. Der Text allein hätte sicher nicht so viel gekostet. Vielleicht hätte sich sogar bei Direktverlinkung zur Autorin ein sehr guter Preis ergeben. Es müssen bei einer Abmahnung aber Zusatzaufwendungen mit berechnet werden. Die Kanzlei will auch bezahlt werden etc.

      In dem einen Fall wurde der Text trotz Abmahnung nicht von der Internetseite genommen, was ich noch frecher oder als extrem naiv empfinde.

      Vielleicht besteht ja die Chance einer gütlichen Einigung. Oder ist es so schon durch?

    3. Danke. Dass Sie meinen nach Ihren Aussagen inkompetenten Kommentar mit einem derart beleidigendem und ebenfalls inkompetentem Kommentar beantworten, finde ich einfach sehr schade.
      Natürlich halte ich nichts von Abmahnungstricksereien. Ich weiß nicht, ob es sich hierbei um soetwas handelt (die Abmahnungssumme ist wirklich reichlich hoch). Und trotzdem ist die Autorin weiterhin im Recht, dass soetwas nicht passieren darf. Wieso hat der Verein im ersten Fall denn nicht einfach nachgefragt oder zumindest ihr Copyright mit hineingesetzt. Das verstehe ich einfach nicht… Das ist doch selbstverständlich…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.