“Der Wissenschaftler habe mit seiner Datensammlung für das Deutsche Rote Kreuz in München und den Historischen Forschungsverein der Deutschen aus Russland mit Sitz in Nürnberg gegen russisches Persönlichkeitsrecht verstoßen. […] Suprun soll Informationen über Tausende in sowjetische Straflager verschleppte Menschen illegal nach Deutschland weitergegeben haben, hieß es. Der Archivleiter Alexander Dudarew aus Archangelsk soll wegen der unrechtmäßigen Öffnung von Akten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt werden. Menschenrechtler hatten gegen das Vorgehen der Behörden in der Stadt Archangelsk protestiert.”
Datenschutz dient hier der Unterdrückung der Forschungsfreiheit. Ist es bei der deutschen Datenschutzhysterie anders?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. November 2011). Wegen seiner Forschungsarbeit über das Schicksal von Russland-Deutschen unter Sowjetdiktator Josef Stalin hat die russische Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Historikers Michail Suprun gefordert. Archivalia. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bmw9
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte dient dem Schutz der Betroffenen, vorgebliche Opfer und Täter, überall auf der Welt ob in D oder sonstwo. Ich verweise hier nur auf die Causa Kinski, wo Sie Herr Dr. Graf deutlich anders argumentiert haben. Auch da griff der Datenschutz, näher betrachtet der Schutz der Persönlichkeitsrechte. MIr scheint eher, die sog. Menschenrechtler springen wieder einmal über das hingehaltende Stöckchen namens “Unterdrückerstaat Russland” was ins selbstverliebte westeuropäische Meinungsbild passt. Wäre der Fall in D passiert, würde sich kein Mensch beschweren außer der üblichen Blogs… – das Feindbild ist jedenfalls wieder einmal vorhersehbar und deutlich.