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Interviewpassagen angeblich urheberrechtlich geschützt

Eine Schauspielerin hat gegen BILD ein Urteil erstritten, weil deren Zitieren aus einem Interview angeblich ihr Urheberrecht verletzt hätte. Man mag meinen, gegen BILD ist jedes Urteil gerecht, aber im Beck-Blog wird zurecht ein Fragezeichen gesetzt:

http://blog.beck.de/2011/11/20/gibt-es-ein-copyright-auf-interviewpassagen-lg-berlin-meint-ja

Volltext:
http://openjur.de/u/250096.html

Update: Siehe auch
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1284-LG-Hamburg-Az-308-O-62508-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Interviewaeusserungen.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. November 2011). Interviewpassagen angeblich urheberrechtlich geschützt. Archivalia. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bmvs


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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