Eine Schauspielerin hat gegen BILD ein Urteil erstritten, weil deren Zitieren aus einem Interview angeblich ihr Urheberrecht verletzt hätte. Man mag meinen, gegen BILD ist jedes Urteil gerecht, aber im Beck-Blog wird zurecht ein Fragezeichen gesetzt:
http://blog.beck.de/2011/11/20/gibt-es-ein-copyright-auf-interviewpassagen-lg-berlin-meint-ja
Volltext:
http://openjur.de/u/250096.html
Update: Siehe auch
http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1284-LG-Hamburg-Az-308-O-62508-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Interviewaeusserungen.html