Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wegen Verdachts auf Verletzung des Urheberrechts eingestellt. Allerdings muss der frühere Verteidigungsminister eine Geldauflage von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. […] Dabei seien in seiner Doktorarbeit 23 Passagen entdeckt worden, die strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße seien. Weil der durch die Doktorarbeit entstandene Schaden für die Urheber der Passagen aber “marginal” sei und Guttenberg keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Dissertation gezogen habe, sei das Verfahren eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, “ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages” vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter.
Mein früherer Kommentar bleibt gültig:
http://archiv.twoday.net/stories/43004128
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. November 2011). Verkommene Justiz: Keine Anklage gegen Guttenberg! Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmvc
k fehlt im Titel