Der Pirat Dirk Hillbrecht kommentiert das Vorgehen der Loriot-Erben.
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Dieser Tage stirbt Loriot einen zweiten Tod. Abzusehen war dies bereits vor einigen Tagen, als Heise Online vermeldete, die Loriot-Erben hätten die Wikipedia wegen der Abbildung von Briefmarken mit typischen Loriot-Motiven verklagt. […]
Es mag vielen von uns nicht bewusst sein, aber die „westliche Welt” hat in den vergangenen 50 Jahren eines der repressivsten, öffentlichkeitsfeindlichsten und insgesamt kulturschädlichsten Urheberrechts– und Verwertungsregime der Menschheitsgeschichte installiert. Nur so sind Mechanismen wie die oben geschilderten durchsetzbar — zum Schaden aller Beteiligten. Kulturelle Werke können auf Zuruf der Öffentlichkeit entzogen werden, ein Interessensausgleich für eben diese Öffentlichkeit — die durch ihr Interesse ja überhaupt erst eine Grundlage für die Relevanz des Kulturguts geschaffen hat — findet nicht statt. Erstaunlich, dass derlei Treiben so unwidersprochen in Öffentlichkeit und Politik bleibt.
Siehe dazu auch
https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=“privatrechtlicher+verfügbarkeit”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. November 2011). Bankrotterklärung des Urheberrechts. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bmut
Urherberrecht dient auch der Zensur Das Urheberrecht wird nicht nur zum Schutz der Werke und dem damit verbundenen Geldverdienen genutzt, sondern auch zur Durchsetzung von Zensurbegehren, zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.
So werden z.B. banale Interviewaussagen zu schöpferischen Werken mit urheberrechtsrelevanter Schöpfungshöhe erhoben. Damit wird Kritik am Inhalt dieser “Werke” und Ihren Schöpfern verboten.
Vorreiter dieser Zensurversuche sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz, Dominik Höch und ein paar andere.