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Bankrotterklärung des Urheberrechts

Der Pirat Dirk Hillbrecht kommentiert das Vorgehen der Loriot-Erben.

http://blog.hillbrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/gesperrt.png

Die­ser Tage stirbt Loriot einen zwei­ten Tod. Abzu­se­hen war dies bereits vor eini­gen Tagen, als Heise Online ver­mel­dete, die Loriot-​Erben hät­ten die Wiki­pe­dia wegen der Abbil­dung von Brief­mar­ken mit typi­schen Loriot-​Motiven ver­klagt. […]

Es mag vie­len von uns nicht bewusst sein, aber die „west­li­che Welt” hat in den ver­gan­ge­nen 50 Jah­ren eines der repres­sivs­ten, öffent­lich­keits­feind­lichs­ten und ins­ge­samt kul­tur­schäd­lichs­ten Urhe­ber­rechts– und Ver­wer­tungs­re­gime der Mensch­heits­ge­schichte instal­liert. Nur so sind Mecha­nis­men wie die oben geschil­der­ten durch­setz­bar — zum Scha­den aller Betei­lig­ten. Kul­tu­relle Werke kön­nen auf Zuruf der Öffent­lich­keit ent­zo­gen wer­den, ein Inter­es­sens­aus­gleich für eben diese Öffent­lich­keit — die durch ihr Inter­esse ja über­haupt erst eine Grund­lage für die Rele­vanz des Kul­tur­guts geschaf­fen hat — fin­det nicht statt. Erstaun­lich, dass der­lei Trei­ben so unwi­der­spro­chen in Öffent­lich­keit und Poli­tik bleibt.

Siehe dazu auch
https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=“privatrechtlicher+verfügbarkeit”

?s=loriot


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. November 2011). Bankrotterklärung des Urheberrechts. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bmut


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Bankrotterklärung des Urheberrechts“

  1. Urherberrecht dient auch der Zensur Das Urheberrecht wird nicht nur zum Schutz der Werke und dem damit verbundenen Geldverdienen genutzt, sondern auch zur Durchsetzung von Zensurbegehren, zur Einschränkung der Meinungsfreiheit.

    So werden z.B. banale Interviewaussagen zu schöpferischen Werken mit urheberrechtsrelevanter Schöpfungshöhe erhoben. Damit wird Kritik am Inhalt dieser “Werke” und Ihren Schöpfern verboten.

    Vorreiter dieser Zensurversuche sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz, Dominik Höch und ein paar andere.

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