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Korpsmentalität furchtbarer Juristen: Plagiatvorwürfe gegen Guttenberg waren schon vor Fischer-Lescanos Fund bekannt

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737090/Professoren-wussten-frueh-von-Guttenbergs-Plagiaten.html

Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ waren die Fehler in Guttenbergs Arbeit mehreren Wissenschaftlern schon seit Längerem bekannt. Zwei von ihnen sprechen nun erstmals. Mehr als ein halbes Jahr vor Fischer-Lescano war diesen klar, dass Guttenberg mehrere Passagen unsauber übernommen hat. Warum die Professoren dies für sich behielten, ist nur schwer zu verstehen. […]

Man muss zurück in den Sommer 2010 gehen, um diese Spur aufzunehmen. Der Doktorand Michael S. – er promoviert in Berlin, arbeitet damals in Münster – holt für seine Doktorarbeit Guttenbergs Buch aus dem Regal, liest, besorgt sich die zitierte Literatur. S. erkennt schnell, dass Stellen eins zu eins übernommen wurden und oft nicht als Zitat gekennzeichnet waren. […]

S. schreibt einen Aufsatz darüber und legt ihn ein paar Leuten in seinem Umfeld vor. „Mir wurde gesagt, dass der Aufsatz Sprengstoff in sich birgt und dass ich mit einer Veröffentlichung Gefahr laufe, von der Öffentlichkeit vereinnahmt zu werden“, erinnert sich S.. Er packt seinen Text in die Schublade.

Weder der Münsteraner Rechtsprofessor Bodo Pieroth noch der Doktorvater von S., Ingolf Pernice (ein Häberle-Schüler) ermuntern S., an die Öffentlichkeit zu gehen oder informieren den Bayreuther Promotionsausschuss.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. November 2011). Korpsmentalität furchtbarer Juristen: Plagiatvorwürfe gegen Guttenberg waren schon vor Fischer-Lescanos Fund bekannt. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmuh


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

4 Gedanken zu „Korpsmentalität furchtbarer Juristen: Plagiatvorwürfe gegen Guttenberg waren schon vor Fischer-Lescanos Fund bekannt“

  1. Furchtbare Juristen?? Da fragt man sich ja schon, woran es Ihnen eigentlich in schlimmerem Maße gebricht – am notwendigen Mindestmaß an Allgemeinbildung (um zu wissen, wofür der Begriff “furchtbare Juristen” steht) oder am notwendigen Mindestmaß an Anstand (um zu merken, dass man das gewiss tadelnswerte Desinteresse von Pernice/Pieroth an einer Weiterverfolgung von Plagiatsvorwürfen gegen einen Minister nicht mit NS-Justizmorden in Verbindung bringen kann).

    1. Nun, es geht bei dem Schlagwort auch darum, dass diese Juristen sich auch nach dem Krieg als unantastbare Kaste begriffen und jede “Beschmutzung” des Stands durch Vergangenheitsbewältigung zu verschleiern und zu überdecken versuch(t)en. Das Verhalten heute ist – hier zugegeben an einem wenig wichtigen Beispiel – ähnlich. Wenn man aber z. B. an Justizirrtümer denkt, dann wird einem Angst und bange, wenn sich Juristen gegenseitig aus Feigheit nicht kritisieren wollen.

    2. Furchtbare Juristen! Genau deswegen ist der Vergleich richtig und notwendig! Rechtsbeugung insbesondere vor Adel und Obrigkeit war schon immer ein Markenzeichen deutscher Justiz. Schmähkritik ist ein Wesen der Demokratie und in den 1950iger Jahren genauso richtig wie heute!

    3. Die Formulierung ist eine Provokation, die auf die These zielt, dass zu jedem qualifizierten Beruf, der zudem eine (gesellschaftliche) “Stellung” beinhaltet, die Reflexion ebendieser gehört. Das gilt in demokratischen Gesellschaften diesseits aller Historie. Wer die Geschichte seiner “Stellung” – sei es als Professor, Jurist oder Studienrat – ignoriert, sollte à la longue derlei Stellungen meiden (oder mit einem Zahltag rechnen).

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