“Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse S. 3
2 Ausgangslage S. 5
2.1 Errichtung des Landesarchivs S. 5
2.2 Festlegung des Raumbedarfs für den Neubau des Landesarchivs S. 6
2.3 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Nutzer S. 6
3 Prüfungsfeststellungen S. 7
3.1 Standortentscheidung S. 7
3.2 Beabsichtigter Grundstückserwerb S. 13
3.3 Anmietung der Liegenschaften von der Investorin S. 20
3.3.1 Angebotene Miet- und Kauflösungen S. 20
3.3.2 Machbarkeitsstudie zum Standort Innenhafen S. 23
3.3.3 Durchführung von Architektenwettbewerben S. 24
3.3.4 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Investorin S. 26
3.3.5 Kostensteigerungen nach Abschluss des Mietvertrages S. 29
3.4 Grunderwerb und Realisierung der Maßnahme durch den BLB
NRW S. 34
3.4.1 Situation vor dem Erwerb der Grundstücke S. 34
3.4.2 Kaufvertrag zwischen BLB NRW und der Investorin S. 37
3.4.3 Gutachten zur Wertermittlung S. 38
3.4.4 Erwerb weiterer Flächen durch den BLB NRW S. 40
3.5 Beteiligung des Verwaltungsrates des BLB NRW S. 46
3.6 Dokumentationspflichten der Betriebsleitung des BLB NRW S. 50
4 Schlussbemerkungen S. 52
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse
• Die Gesamtkosten für die Neuunterbringung des Landesarchivs werden voraussichtlich von rd. 51,7 Mio. € (47,8 Mio. € Baukosten + 3,9 Mio. € Grundstückskosten) auf mindestens rd. 190,4 Mio. € (171,9 Mio. € Baukosten + 18,5 Mio. € Grundstückskosten) steigen (Stand: Mai 2011). Dies entspricht einer Steigerung von 368%.
• Die für die Unterbringung des Landesarchivs im Duisburger Innenhafen maßgeblichen Gründe und weitreichenden strategischen Entscheidungsprozesse wurden sowohl vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als auch – soweit betroffen – von der seinerzeit zuständigen Staatskanzlei in wesentlichen Teilen nicht oder nur unzureichend dokumentiert. Das gilt insbesondere für die Standortentscheidung, den gescheiterten direkten Erwerb der für den Bau benötigten Grundstücksflächen im Frühjahr 2007, den Mietvertrag vom 12.10.2007 und den Mietvertragsaufhebungs bzw. Kaufvertrag mit der Investorin vom 08.08.2008. Die einzelnen Vorgänge und Entscheidungen können deshalb aus der Warte eines objektiven Dritten nicht nachvollzogen werden. Dadurch war das gesamte Verfahren intransparent und in hohem Maße manipulationsanfällig.
• Der BLB NRW nahm die notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Auswahl des Standorts, zum direkten Ankauf der Grundstücke und zu den Abschlüssen des Mietvertrages sowie des Mietvertragsaufhebungs- bzw. Kaufvertrages nicht vor.
• Der BLB NRW unterließ es im Frühjahr 2007, die für den Bau des Landesarchivs benötigten Grundstücksflächen über eine stadteigene Duisburger Gesellschaft, die über entsprechende Vorkaufsrechte verfügte, zu einem Preis von 3,85 Mio. € zu erwerben. Nachvollziehbare Gründe für dieses Vorgehen sind nicht ersichtlich.
• Stattdessen schloss er mit einer Investorin, die diese Flächen angekauft hatte, im Oktober 2007 einen Mietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude für das Landesarchiv ab. Der Mietvertrag sah eine Jahresmiete von 3,8 Mio. € bei Baukosten von maximal 30 Mio. € netto sowie eine proportionale Erhöhung der Miete bei Steigenden Baukosten vor. Weil zu diesem Zeitpunkt ein konkreter Entwurf des Bauvorhabens fehlte, war eine seriöse Schätzung der Baukosten nicht möglich, sodass der BLB NRW mit dem Vertragsabschluss ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko einging.
• Bei kritischer Beurteilung der später ausgewählten Entwurfsplanung waren die in dem Mietvertrag angenommenen Baukosten von rd. 30 Mio. € vollkommen unrealistisch. Dennoch wurde seitens der Geschäftsführung des BLB NRW die Ausübung des vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts vom Mietvertrag
nicht geprüft.
• Bereits im Mai 2008 waren die prognostizierten Baukosten von rd. 30 Mio. € auf 71,3 Mio. € netto angestiegen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Miete von 3,8 Mio. € auf 9,1 Mio. € (= 240%) erhöhte.
• Auch nach offizieller Kenntnis der gravierenden, maßgeblich durch den ausgewählten Projektentwurf bedingten Mehrkosten von damals 240% sah die Geschäftsführung des BLB NRW entgegen der substantiierten rechtlichen Hinweise des hauseigenen Justiziariats keine Veranlassung, einen Rücktritt vom Mietvertrag gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
• Stattdessen entschied die Geschäftsführung des BLB NRW, die betreffenden Flächen von der Investorin für 29,9 Mio. € zu erwerben und die Baumaßnahme in Eigenregie zu realisieren. Die Angemessenheit des insgesamt an die Investorin gezahlten Betrags von 29,9 Mio. €, aufgeteilt in 17,6 Mio. € Grundstückskaufpreis, 4 Mio. € für Vorleistungen der Projektplanung und –realisierung und 8,3 Mio. € für die Aufgabe der Vermieterstellung, ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher soliden wirtschaftlichen Grundlage. Allein der als reiner Grundstückskaufpreis bezeichnete Teilbetrag von 17,6 Mio. € stand in keinem Verhältnis zu einem gutachterlich festgestellten Verkehrswert von rd. 6,1 Mio. €. Damit hat der BLB NRW in massiver Weise gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) verstoßen.
• Ob die Fortführung des Projektes an dem von der Staatskanzlei gewünschten Standort unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen vor allem auf dem Motiv beruhte, das Prestigeprojekt im Duisburger Innenhafen nicht gänzlich verwerfen zu müssen oder ob hier noch andere sachfremde Interessen eine Rolle gespielt haben, konnte der LRH anhand der wenigen vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen nicht aufklären.
• Der Verwaltungsrat des BLB NRW wurde von der Geschäftsleitung weder zutreffend noch umfassend und zeitgerecht über das von ihm zu genehmigende Investitionsvorhaben informiert. Hierdurch war das Vorhaben einer differenzierten Beurteilung durch den Verwaltungsrat entzogen. ….”
Quelle: Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen v. 28.11.11
Medienreaktionen:
“BLB-Skandal: Prüfbericht setzt Rütgers’ Staatskanzlei unter Druck”, WAZRechercheblog, 01.12.11
bild.de, Regional Düsseldorf, 01.12.11
WDR.de, nrwkompakt Kurznachrichten, 01.12.11
“Landesrechnungshof bestätigt Schlamperei”, WDR 5 Westblick, Beitrag von Leo Flamm (3min 24)
“…. Es ist nicht vorstellbar, dass ein derartiges Mismanagement ausschließlich die Folge von Schlampigkeit, Gleichgültigkeit und Unfähigkeit ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass es hier um kriminelle Machenschaften geht, dass Schmiergelder geflossen sind. ….”, Peter Jansen, Kommentar in der Neuen Westfälischen, 1.12.11
Politische Reaktion:
Michael Aggelidis, Schallende Ohrfeige für BLB vom Landesrechnungshof, Die Linke, Landtagsfraktion, 01.12.11
s. a. ?s=landesarchiv+duisburg
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
wolfthomas (1. Dezember 2011). Landesarchiv NRW, Duisburg: Landesrechnungshof "Unterrichtung des Landtags und der Landesregierung nach § 99 der Landeshaushaltsordnung über die Prüfung der Unterbringung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen"" Archivalia. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bmtb
” Dieser Abschiedsbrief hat es in sich. An ihrem letzten Arbeitstag als Präsidentin des Landesrechnungshofs hat Ute Scholle den Abgeordneten des Landtags brisante Post geschickt…. Trotzdem will die SPD-Fraktion am kommenden Mittwoch eine grundsätzliche Entscheidung über die Beibehaltung des Standorts in Duisburg treffen. Alle Überprüfungen, ob das Land aus dem Bau-Vertrag mit Hochtief aussteigen kann, hätten kein praktikables Szenario ergeben, begründete der Abgeordnete Markus Töns das Vorhaben. Die Kosten sollen eingefroren werden. …..Töns ist Obmann der SPD im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der den Ungereimtheiten beim landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) nachgeht. Dafür hatte Scholle ihren letzten Prüfungsbericht vorgelegt. …. Töns fühlt sich durch den LRH bestätigt, im Ausschuss zuerst das Landesarchiv zu untersuchen: „Das untermauert, dass wir damit die richtige Reihenfolge wählen.“”
Quelle: http://www.borkenerzeitung.de/homepage_artikel,-Kosten-steigen-um-368-Prozent-_arid,15394.html
Siehe auch ?p=10562