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Duisburger Schlamassel: Frage nach der Verantwortung der Landesarchiv-Leitung

Es wird empfohlen, den Rechnungshofbericht (siehe http://archiv.twoday.net/stories/55769365 ) wenigstens in seinem ersten Teil ganz durchzulesen und sich nicht auf die hier gegebenen Auszüge aus der Zusammenfassung zu beschränken.

Zum Thema “Vollständigkeit der Aktenführung” heißt es S. 10:

Die wichtige Entscheidung, an welchem Standort der Neubau für das LAV errichtet werden sollte, stellt nach § 36 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien
des Landes NRW (GGO)
12
einen schriftlich zu bearbeitenden Vorgang dar, welcher die
sachliche Erledigung erkennen und deren Nachprüfung ermöglichen lassen muss.
Mündliche und fernmündliche Rücksprachen, Anordnungen, Auskünfte und sonstige
wichtige Hinweise sind, soweit sie für die weitere Bearbeitung einer Angelegenheit von
Bedeutung sind, in einem Aktenvermerk festzuhalten (§ 38 Abs. 1 GGO).
Soweit die GGO auf den BLB NRW als Landesbetrieb nicht anwendbar ist und der BLB
NRW dazu keine entsprechende hausinterne Anweisung erlassen hat, ergibt sich für ihn
dieser allgemeine Verwaltungsgrundsatz aus dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz. Danach sind Stellen, die öffentliche
Aufgaben wahrnehmen, verpflichtet, einzelne Vorgänge wahrheitsgetreu und vollständig
in den Akten zu dokumentieren.
Die Notwendigkeit einer lückenlosen Dokumentation ist auch vor dem Hintergrund des
Prüfungsrechts der externen Finanzkontrolle zu sehen. Fehlende oder mangelhafte Dokumentationen lassen dieses Recht ins Leere laufen.

Siehe hier:
?s=vollst%C3%A4ndigkeit+aktenf%C3%BChrung

Man gewinnt den Eindruck, dass bei der Standortentscheidung archivfachliche Belange keinerlei Rolle gespielt haben. Man suchte ein denkmalgeschütztes Objekt und die Staatskanzlei fand das dann im Duisburger Binnenhafen.

S. 12 heißt es: “Der BLB NRW hat seinerzeit noch nicht einmal die Wiederverwendung der Altbausubstanz näher geprüft. Die Bausubstanz des Speichers wurde erst 2010 untersucht. Da die
Lagerung von Archivakten selbst in einem ca. 40 Meter hohen Getreidespeicher neben
besonderen Klima- und Brandschutzanforderungen vornehmlich eine besondere Statik
erfordert, war bereits zum damaligen Zeitpunkt bautechnisch zumindest fraglich, ob die
Gebäudesubstanz des Speichers im Duisburger Innenhafen den statischen Anforderungen gewachsen war. Daher hätte der BLB NRW dieser Frage zwingend vor Ansatz eines Abschlages bei der Berechnung der Baukosten nachgehen müssen. Bei der späteren Verwirklichung des Bauprojekts hat sich sehr schnell gezeigt, dass die Altbausubstanz aus statischen Gründen umfassend ertüchtigt werden musste, sodass sich ein
entsprechender Abschlag bei der Standortentscheidung als nicht gerechtfertigt erwiesen
hat.”

Unberücksichtigt bleibt der Mehraufwand für die archivfachliche Klimatisierung, die in einem Altbau womöglich aufwändiger zu realisieren ist als in einem neuen Archivzweckbau.

2009 stürzte das Kölner Stadtarchiv ein. Die Standortentscheidung war bereits vorher gefallen. Irgendwelche Erwägungen zum Katastropenschutz wurden bezeichnenderweise mit Ausnahme eines Grundwasserkonflikts nicht angestellt. Dabei sollte man schon in der archivischen Baumschule lernen, dass ein Standort in Nähe eines großen Fließgewässers archivfachlichen Anforderungen NICHT genügt.

Dazu: “außerdem schlägt zusätzlicher Hochwasserschutz mit weiteren 653.000 Euro zu Buche. Weil der Rhein im Januar des laufenden Jahres im Duisburger Hafen für einen – offenbar unerwarteten – Pegelstand von 27 Meter gesorgt hat, fallen in einer weiteren Kategorie noch einmal 500.000 Euro an. Die Baugrube musste sogar geflutet werden, weil sich die Bodenplatte ansonsten gelöst hätte und dem Bau ein ähnliches Schicksal wie dem Gebäude der Deutschen Welle in Bonn drohte, das im Anschluss an ein Hochwasser jahrelang still lag.”
http://archiv.twoday.net/stories/31622454

Es ist absolut unverständlich, dass die Leitung des Landesarchivs sich einen völlig ungeeigneten Standort, der zudem noch den Nachteil einer erheblichen Entfernung von den abliefernden Zentralbehörden aufweist und sich auch aus Benutzersicht als wenig günstig erweist (Düsseldorf ist leichter erreichbar als Duisburg), hat aufs Auge drücken lassen. Gegen die dem Korruptionsverdacht unterliegende Entscheidung, den Neubau als teures Renommierprojekt in klarer Gefahrenlage zu errichten, wäre mit Nachdruck zu remonstrieren und mit allen Mitteln vorzugehen gewesen. Wer sich bei einer solchen eklatanten Fehlentscheidung feige zurückhält, sollte keine Leitungsposition innehaben.

Es wäre meines Erachtens an der Zeit, dass auch im Landesarchiv Köpfe rollen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Dezember 2011). Duisburger Schlamassel: Frage nach der Verantwortung der Landesarchiv-Leitung. Archivalia. Abgerufen am 7. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bmta


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Duisburger Schlamassel: Frage nach der Verantwortung der Landesarchiv-Leitung“

  1. Archivalia-Stellungnahme im Landesarchiv-Forum Auch das Landesarchiv-Forum nimmt die deutliche Stellung zur Kenntnis.

    Interessant, weil ergänzend, ist dort der Hinweis von Rigobert (Nr. 258): “…. Auszug aus Seite 57:
    “Im vorliegenden Fall wurde der Mietvertrag zwischen dem BLB NRW und dem Nutzer LAV … unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Verwaltungsrat zustimmt. Da diese Zustimmung bislang nicht eingeholt wurde, ist der Mietvertrag bis zum heutigen Zeitpunkt schwebend unwirksam. Der Nutzer LAV hat nach wie vor die Möglichkeit, den Mietvertrag zu kündigen.”

    Aufschlussreich! Doch weshalb sollte der Nutzer jetzt noch eine Kündigung des Mietvertrags in Erwägung ziehen? Der Nutzer, das Landesarchiv NRW, wartet seit vielen Jahren auf einen Erweiterungsbau und wird kein Interesse daran haben, noch weitere Jahre zuzuwarten, nur um Millionen an Steuergeldern einzusparen. Diverse funktionelle Mängel werden für einen solchen “Prachtbau” dann auch vom mietezahlenden Ressort in Kauf genommen. Es ist schon mehr als lächerlich, daß weder der Nutzer noch der ausführende BLB NRW bei der Auswahl des Bauentwurfs mitentscheiden durfte (Fußnote 31 auf Seite 32).
    ….” ( http://www.landesarchiv-forum.de/t8f3-Hintergruendiges-17.html#msg279 )

  2. Eine Präzisierung, bevor archivische Köpfe rollen: “…. Vor dem Schlusskolloquium wurden dem Staatssekretär für Kultur in einem innerdienstlichen Vermerk der Staatskanzlei vom 17.12.2007 (Az.: IV A 2) mögliche Entscheidungskriterien zu den vorliegenden Entwürfen zur Kenntnis gegeben. Hierin wurde dem später ausgewählten Entwurf zwar eine künstlerische Wirkung zugestanden, zugleich jedoch auch auf die sich aus Sicht des Nutzers ergebenden erheblichen Probleme im funktionalen Ablauf hingewiesen. Darüber hinaus wurden in der geplanten Ergänzung des Speichergebäudes um einen Turm mit 21 Geschossen erhebliche – durch die erforderlichen Sondergründungsmaßnahmen bedingte – finanzielle Risiken gesehen. Im Hinblick auf die funktionalen Defizite wurde der später ausgewählte Entwurf insgesamt als ungeeignet angesehen.
    In einem weiteren, nach Abschluss des Planungswettbewerbs von der Staatskanzlei erstellten innerdienstlichen Vermerk vom 03.01.2008 (Az.: IV A 2) wurde die einstimmige, d. h. mit Zustimmung der Vertreter der Staatskanzlei zustande gekommene Entscheidung zugunsten des ausgewählten Entwurfs sehr kritisch bewertet. Die Entscheidung sei offenbar zugunsten künstlerischer Gesichtspunkte und zum Nachteil des architektonischen Entwurfs eines Mitbewerbers mit dessen erkennbaren vielen funktionalen Vorteilen gefallen. Somit stehe die Entscheidung im Widerspruch zu den im Vorfeld des Wettbewerbs genauestens beschriebenen und zunächst auch eingeforderten funktionalen und technischen Bedingungen, die im Nachhinein “keine Rolle gespielt” hätten. Aus
    Sicht des Verfassers waren die funktionalen Probleme des ausgewählten Entwurfs derart tiefgreifend, dass diese auch durch die von der Jury empfohlene Überarbeitung nicht auszuräumen seien. Darüber hinaus seien die kommunizierten Angaben sowohl zu den Baukosten als auch zur Bauzeitplanung illusorisch. ….” in: Prüfungsbericht, S. 25-26
    Zunächst würde ich gerne wissen, wer dieser archivarische Whistleblower war – fast Kandidat für den “Archiverenden des Jahres”. 😉 Ob diese interne “Mindsermeinung” (so S. 5 der Berichtes) in Unkenntnis des LAV geschehen ist, wage ich zu bezweifeln. Was ist eigentlich mit den Prüfungen des Landesarchiv-Projektes nach dem Köln-Kolloquium im Juni 2009? Ich finde diese nicht im Prüfungsbericht. Waren die nicht relevant?

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