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Urheberstrafrecht: Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Haftstrafe-fuer-Mitarbeit-an-Filmportal-kino-to-1389294.html

Und Guttenberg kommt mit einer Geldzahlung davon …

Das Urheberstrafrecht muss weg! Die Kriminalisierung von Urheberrechtsverstößen nützt ausschließlich der Content-Mafia. Mehr in meiner “Urheberrechtsfibel”.

Nachtrag:

Zugegebenermaßen, etwas polemisch:

Ausländerfeindlich motivierter Angriff auf zwei Dunkelhäutige
(mehrfach vorbestrafte Täter) – 2,5 Jahre Haft
Drei Frauen im Schlaf missbraucht – 2,5 Jahre Haft
Messerangriff in Asylantenheim – 2,5 Jahre Haft
Schwere Misshandlung eines Babys – 2,5 Jahre Haft
Links zu Filmkopien veröffentlicht – 2,5 Jahre Haft

Irgendwas passt da nicht…
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Ums-mal-in-Relation-zu-setzen/forum-217032/msg-21133835/read


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Dezember 2011). Urheberstrafrecht: Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Archivalia. Abgerufen am 23. Januar 2026 von https://doi.org/10.58079/bmss


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