http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/12/04/nicht-mehr-im-dienstlichen-gewahrsam
Ein krasses Fehlurteil. Es ging um beschlagnahmtes Eigentum, das nicht mehr auffindbar war.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Dezember 2011). VG Neustadt: "Keine Behörde sei verpflichtet, Akten nach Abschluss des Vorgangs länger als 20 Jahre aufzubewahren" Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmsg