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VG Neustadt: "Keine Behörde sei verpflichtet, Akten nach Abschluss des Vorgangs länger als 20 Jahre aufzubewahren"

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/12/04/nicht-mehr-im-dienstlichen-gewahrsam

Ein krasses Fehlurteil. Es ging um beschlagnahmtes Eigentum, das nicht mehr auffindbar war.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Dezember 2011). VG Neustadt: "Keine Behörde sei verpflichtet, Akten nach Abschluss des Vorgangs länger als 20 Jahre aufzubewahren" Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bmsg


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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