Dass da die Benutzer nicht auf die Barrikaden gehen, leuchtet mir überhaupt nicht ein.
Sehr geehrter Herr Graf,
Personelle Einschränkungen und ein zeitweise hoher Krankenstand veranlassen uns, schriftliche Anfragen an unser Archiv grundsätzlich nicht mehr durchzuführen, da die Wartezeiten für unsere Korrespondenten unverhältnismäßig hoch wären. Archivbenutzern aus der näheren Umgebung empfehlen wir, selbst in den Archivalien zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Archivs zu forschen.
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr und
Mo. – Do. 14.00 – 16.00 Uhr
Für Archivbenützer aus der weiteren Umgebung und solche, die sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen persönlich im Archiv zu forschen, haben wir eine kleine, leider nicht vollständige Liste von freiberuflichen Historikern zusammengestellt, die Erfahrung in der Forschungsarbeit im Stadtarchiv Regensburg und in anderen regionalen Archiven haben. Diese Liste ist als Anlage beigefügt. Wir empfehlen Ihnen, einen der jungen Wissenschaftler auszuwählen und mit Ihrem Forschungsanliegen zu beauftragen. Die entstehenden Kosten müssen Sie mit den Auftragnehmern direkt abrechnen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen zu können und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i.A.
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/59207598
http://archiv.twoday.net/stories/233330677
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Dezember 2011). Faule Archive: Das Stadtarchiv Regensburg. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bms9
Hoffentlich ein Hilfesachrei Auch ich hoffe, dass diese Art der Anfragenbehandlung vor allem ein Hilfeschrei ist. Ich kann nicht glauben, dass ein Archiv freiwillig auf das Beantworten von Anfragen verzichtet, ohne triftige Gründe zu haben.
Auch mir steht als kommunale Archivarin das Wasser bis zum Hals. Schriftliche Anfragen dauern teilweise bis zu 12 Wochen, neue Findmittel werden seit Jahren nur noch sporadisch und für Kleinbestände verfasst. Selbst unser Lesesaal war zeitweise halbtags geschlossen.
Leider ist die öffentliche Reaktion darauf gering bis nicht vorhanden. Teilweise hätten wir uns tatsächlich eine Anfrage beim OB gewünscht, um ihm endlich auch mal die Gründe dafür zu nennen und unsere Probleme darzulegen.
Dafür fressen uns andere Aufgaben auf, wie Verwaltung, Langzeitarchivierung, Öffentlichkeitsarbeit (analog und digital ;-)), Sonderprojekte, etc.
Man mag mich dafür schlagen, aber da finde ich die offensichtliche Kapitulation fast schon mutig…
Hilfeschrei – und dann? Vielleicht ´mal ein Happenng! Gerade über die Mailingliste “Westfälische Geschichte” ´reingekommen:
“Ausstellungsprojekt: Konzeptkünstler plant kulturellen
Winterschlaf
Münster (wh). Schnarchen für die Kunst: Der Konzeptkünstler
Wilm Weppelmann hat sich mit dem Thema Schlaf
auseinandergesetzt und will am 21. Dezember in der
Münsterischen “GaLLeRY iNbetween” einen kulturellen
Winterschlaf beginnen. Zur Eröffnung des Ausstellungsprojektes
ist ein Bed-in geplant, für das Weppelmann zahlreiche Gäste
ankündigt: Unter anderem sollen der Philosoph Dr. Andreas
Mussenbrock, der Wissenschaftsjournalist Tobias Hürter sowie
Jörg Adler, Direktor des Allwetterzoos Münster, “mit unter die
Bettdecke des Künstlers kriechen”. Das temporäre Bettgelage mit
Fotografien, Installationen und Videos von Wilm Weppelmann ist
bis zum 31. Dezember geöffnet.
Weitere Informationen: http://www.weppelmann.de/ “
Als Transfer für Regensburg böte sich an “Ein Archiv legt sich schlafen”. Bettgenossen sollte es in Regensburg genung geben (Historiker, Denkmalpfleger, Heimatvereine ……. 😉
”
Ich hoffe, dass die Kollegen dies bewusst mit Ihnen gemacht haben, um endlich eine Öffentlichkeit für die nicht hinzunehmende Personalsituation herzustellen. Sieht das bayr. Archivgesetz nicht auch die Zugänglichmachung als gesetzlichen Auftrag der Archive vor? Dazu gehört ja wohl neben der Vorlage im Archiv die Beantwortung schriftlicher Anfragen, oder?
Art. 17 GG tangiert? Aus meiner Sicht ist hier auch das Petitionsrecht des Art. 17 GG tangiert, der jedem Bürger eine Prüfung seines Anliegens zusichert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bürger einen Rechtsanspruch auf eine Antwort und die Mitteilung der Art der Erledigung. Dieses formale Recht läuft leer, wenn schriftliche Eingaben nicht mehr bearbeitet werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Petition