Freie Universität Berlin beschließt, Dr. Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen – der Doktorgrad wird nicht entzogen, meldet die dortige Pressestelle:
Noch wurde die Rüge der E-Dissertation nicht beigegeben:
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-4980
Dass es für die Rüge an Giffey eine Rechtsgrundlage gibt bezweifelt:
https://www.sueddeutsche.de/bildung/giffey-doktor-ruege-1.4663562
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Zum Fall Neumann:
https://archivalia.hypotheses.org/100393
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Oktober 2019). Plagiate: Ministerin Franziska Giffey darf Doktortitel behalten, Hamburgs Ex-Senator Michael Neumann verliert ihn. Archivalia. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cace
In dubio pro reo im Fall Giffey
Auf drei Standpunkte nehme ich hier Bezug, die in ihrer Konsequenz zu einer übereinstimmenden Beurteilung der Entscheidung der FU Berlin im Fall Giffey führen:
(1) Der Jura-Professor Dr. Volker Rieble (München) äußerte in: Der Tagesspiegel vom 12.2.2019 – „Plagiatsexperte im Interview“ –
„Haben Sie sich die Dissertation von Frau Giffey mal angeguckt? Es ist doch völlig wurscht, ob ein Text dieser Nullqualität nun auch noch abgeschrieben ist oder nicht. Der Dr. ist sowieso entwertet in diesem Fach.“
(2) Heike Schmoll (Berlin) schreibt in ihrem Artikel „Nach Plagiatsvorwürfen : Familienministerin Giffey darf Doktorgrad behalten“, in: FAZ, 30.10.2019:
„Für die FU hing an der Beurteilung dieser Dissertation wesentlich mehr als der Doktorgrad Giffeys. Denn Giffeys Doktormutter, die Politikwissenschaftlerin Tanja Börzel, ist Direktorin des Jean Monnet Exzellenz-Zentrums „The EU and its Citizens“ und als solche ein Aushängeschild für den Exzellenzstatus der FU. Sie leitet außerdem die Arbeitsstelle Europäische Integration. Wäre Giffey der Doktorgrad entzogen worden, wäre auch Börzel beschädigt.“
(3) Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG 2017) lässt inzwischen als Kriterium bei der Frage der Aberkennung eines Doktorgrades auch die „geltungserhaltende Reduktion“ als eine allerdings hinreichend zu begründende rechtliche Möglichkeit der Urteilsfindung zu. Die FU Berlin macht nun in diesem besonderen Fall von dem ihr damit eingeräumten hochschulrechtlichen Beurteilungsspielraum Gebrauch (siehe: Pressemitteilung der FU Berlin). Das ist im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraum im Sinne des allgemeinen Rechtsgrundsatzes „in dubio pro reo“ nicht zu beanstanden. Denn dieser Grundsatz hat den „Status eines grundrechtsgleichen Rechts“.
In einem sonst anschließend angestrengten Rechtsstreit um eine im Raum gestandene Aberkennung des erworbenen Doktorgrades wäre nämlich gerichtsfest nachzuweisen, dass die Klägerin mit Vorsatz arglistig getäuscht hat. Sich von den Plagiatsjägern und/oder der Betroffenen bei einer Aberkennung des Doktorgrades auf dieses Glatteis zwingen zu lassen, hatte die FU aber offenbar überhaupt kein Interesse.
Jetzt spucken die jakobinischen Plagiatsjäger Gift und Galle. Ihre hilfsweise vorgetragene Behauptung, es gebe für die vergleichsweise milde erscheinende Sanktion einer erteilten Rüge keine Rechtsgrundlage, ist dabei unerheblich und geht ins Leere. Sie ändert nichts am Ergebnis einer solchen Überprüfung, wenn deren Ergebnis auch von der Universitätsspitze (Hochschulautonomie) abgesegnet wird. Denn Rechtsmittel gegen derartige Sanktionen kann nämlich nur der/die selbst davon Betroffene einlegen.
Auch im Fall des CDU-Politikers und ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, der im Fach Politikwissenschaft promoviert worden war, hatte die Universität Bochum ähnlich argumentiert und ihm seinen Doktorgrad belassen. Bei ca. 25.000 erworbenen Doktorgraden im deutschsprachigen Raum pro Jahr ist das nun wahrlich kein Beinbruch für die sog. Wahrheitssuche in der Wissenschaft, aber eine weitere schwere Schlappe für die quasi professionell betriebene Plagiatsjägerei.