“Es sind schwere Wochen für Autoren, Blogs und Presse im Internet. Zunächst hatte das OLG Hamburg entschieden, dass Berichte in Pressearchiven auf Anforderung anonymisiert werden müssen und nun überrascht der BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 – VI ZR 340/14: Autoren sind nicht nur verpflichtet, rechtswidrige Äußerungen von eigenen Webseiten zu löschen, sondern es muss auch darauf hingewirkt werden, dass die rechtswidrigen Äußerungen auf fremden Webseiten gelöscht werden.”
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Klaus Graf (26. August 2015). Autoren sollen Falschinformationen auch auf fremden Webseiten löschen lassen. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bfh7