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OVG NRW gibt Sektierern Recht: Zeugen Jehovas müssen Besuch des "Krabat"-Films im Schulunterricht nicht dulden

http://jusatpublicum.wordpress.com/2011/12/23/ganz-schon-viel-krabatz-um-krabat

Nach dem Urteil des OVG “musste der Schulleiter eines Gymnasiums einen Schüler vom Besuch des Kinofilms „Krabat“ befreien, den die 7. Klasse im Rahmen des Deutschunterrichts als verbindliche Schulveranstaltung durchführte.

Die Eltern des 12-jährigen gehören den Zeugen Jehovas an und hatten beantragt, ihren Sohn davon zu befreien, weil ihre Religion ihnen alle Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie verbiete. Die Klasse hatte vor dem Kinobesuch im Unterricht das Buch „Krabat“ von Otfried Preußler besprochen, woran der Sohn teilnahm. Der Schulleiter lehnte den Antrag ab, weil er darin einen „Präzedenzfall“ sah. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung unter Hinweis auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag , dagegen hatten die Eltern des Schülers Berufung eingelegt -erfolgreich beim OVG. Nach dessen Meinung ist die Entscheidung des Schulleiters rechtswidrig. Die Eltern hätten nachvollziehbar und überzeugend ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung dargestellt, nach der sie das im Buch beschriebene und im Film zur Anschauung gebrachte Praktizieren schwarzer Magie ablehnen. Der vom Grundgesetz gebotene schonende Ausgleich der widerstreitenden Rechtspositionen sei unter Aufrechterhaltung der Teilnahmepflicht des Sohnes nicht möglich gewesen. Insbesondere sei es dem Sohn nicht zumutbar gewesen, bei denjenigen Filmszenen, die seinen Glaubensüberzeugungen und denen seiner Eltern widersprachen, entweder die Augen zu verschließen und sich die Ohren zuzuhalten oder den Kinosaal für die Dauer dieser Szenen zu verlassen. Da der Sohn an der Besprechung des Buches im Unterricht sowohl vor als auch nach dem Kinobesuch teilgenommen habe, müsse der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag im vorliegenden Einzelfall ausnahmsweise zurücktreten.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen, es bleibt abzuwarten, ob das beklagte Land NRW mit der Beschwerde die Zulassung der Revision beantragen wird, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

OVG NRW 22.12.2011, Aktenzeichen: 19 A 610/10”

Siehe auch
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,805507,00.html

Ungeheuerlich! Demnächst werden auch Kreationisten aus ihren Löchern kommen und wie in den USA den Biologieunterricht angreifen. Und auch die Behandlung von Harry Potter ist für diese ekelhaften Sektierer der Zeugen Jehovas, die bekanntlich auch Bluttransfusionen untersagen, nicht hinnehmbar. Aber Hauptsache, man verbietet Muslims das ostentative Beten in der Schule!

Krabatdenkmal in Wittichenau, Foto: Paulis http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (24. Dezember 2011). OVG NRW gibt Sektierern Recht: Zeugen Jehovas müssen Besuch des "Krabat"-Films im Schulunterricht nicht dulden. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bmnv


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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