Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Warum Partsch den Sharehoster Docplayer nicht hätte in seinem Bundesarchivgesetzkommentar verlinken dürfen

Über Docplayers Hintergründe unterrichtet ganz gut ein Blogbeitrag von 2017:

https://sijmen.ruwhof.net/weblog/1623-one-of-the-worlds-most-visited-websites-that-nobody-is-aware-of

Dieser dubiose werbegepflasterte Sharehoster will Geld einnehmen, indem er PDFs von allen möglichen Websites einsammelt und zugänglich macht und so tut, als könnten Dritte etwas hochladen. Daraus ergibt sich ein klarer Imperativ nicht nur für mäßig informationskompetente Verfasser von Bundesarchivgesetzkommentaren (ich habe den Band von 2019 zur Besprechung für eine juristische Fachzeitschrift erhalten): Zitiere Docplayer nur, wenn es nicht anders geht. Suche zuerst nach dem ursprünglichen Fundort und wenn dieser partout nicht mehr zu finden ist, kann Docplayer zitiert werden, wenn das Zitat wirklich geboten ist.

“Der Archivar im Dschungel der Gesetze” (2004) hätte Partsch (S. 258) nach

https://www.kas.de/web/wissenschaftliche-dienste-archiv/rechtsfragen

oder

http://www.kas.de/upload/ACDP/archivar_dschungel.pdf

zitieren müssen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. Oktober 2019). Warum Partsch den Sharehoster Docplayer nicht hätte in seinem Bundesarchivgesetzkommentar verlinken dürfen. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ca88


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.