Ja, den Rechtsweg werden wir wohl auch beschreiten müssen. Der Kooperationsvertrag der 5 Partner liefert das stabilste Argument. Dazu alle schriftlichen Einlassung zum Projekt seit 2013. Ich gebe Ihnen Zeit bis morgen zur Korrektur.
— mdemanto (@mdemanto) October 8, 2019
Ich habe meine Darstellung https://archivalia.hypotheses.org/103456 entsprechend ergänzt und bin gespannt, wie die Rechtsverdreher von PHW die durchaus mehrdeutige Bezeichnung DeGruyter-Blog (= ein von deGruyter gehostetes Blog) zu einer falschen Tatsachenbehauptung machen wollen. Muss man so miteinander umgehen, wenn einem ein Beitrag nicht gefällt? Einen Widerruf befehlen und dann rechtliche Schritte einleiten? Statt einfach in einem Kommentar eine Richtigstellung vornehmen?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. Oktober 2019). Public History Weekly setzt Archivalia ein Ultimatum und droht mit rechtlichen Schritten. Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/ca77
Es ist in der Tat erbärmlich so auf fundierte Kritik zu antworten. Ich hoffe, dass es beim Bluff bleibt.
Es ist blöd, wenn man mittlerweile so alt geworden ist, dass die eigenen Kindergärtner von damals alle verstorben sind. Dann gibt es nämlich keinen mehr, der einem bei so einem Kindergartenverhalten die Förmchen wegnimmt und Sandkastenverbot erteilt.