"Der Kläger ist Mitglied des deutschen Hochadels"

Peinlich, dass ein deutsches Gericht so etwas schreibt:

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/01-12-2011-ag-frankfurt-az-30-c-1849-11-25.html

Ansonsten ist der Entscheidung des AG Frankfurt, das sich gegen den von der herrschenden juristischen Meinung bejahten “fliegenden Gerichtsstand” in Internetsachen wendet, voll und ganz zuzustimmen:

“Mit dem Landgericht Krefeld ist das hier erkennende Gericht der Auffassung, dass einer „uferlosen Ausdehnung“ des „fliegenden Gerichtsstands“ im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot durch einschränkende Kriterien Einhalt gegeben werden muss. Das hier erkennende Gericht vermag nicht zu erkennen, warum für die urheberrechtswidrige und den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzende Veröffentlichung des inkriminierten Artikels der Beklagten einschließlich eines Fotos des Klägers auf ihrer Internetplattform nach Wahl des Klägers beliebige Gerichtsstände von Flensburg bis Konstanz, von Saarbrücken bis Rostock eröffnet sein sollen, begrenzt lediglich durch die Zahl der vorhandenen Gerichte in Deutschland. ”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „"Der Kläger ist Mitglied des deutschen Hochadels"“

    1. Fortwirkung vorkonstitutionellen Rechts Vorkonstitutionelle Hausgesetze aus 1911 und 1913 wirken nach 100 Jahren fort. So das Verwaltungsgericht Greifswald. Komplettes Urteil nachzulesen im neuen Buch:

      Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr

      http://www.vierprinzen.com

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