Bibliotheken in der NS-Zeit: Provenienzforschung und Bibliotheksgeschichte Der Sammelband steht Open Access zur Verfügung: http://www.oapen.org/search?identifier=1005430 Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen
So erfreulich jede Open-access-Veröffentlichung ist, so sinnlos ist die Form, in der dies bei diesem Band geschehen ist. Alle (immerhin 51) Abbildungen sind geschwärzt – offenbar, weil man in kriecherisch-vorauseilendem Gehorsam jede mögliche Auseinandersetzung um angebliche oder reale Bildrechte vermeiden wollte – selbst wenn solche vermutlich von den meisten Eigentümern der Bildvorlagen gar nicht beansprucht werden! Wenn etwa eine Mitarbeiterin der Berliner Stabi einen Beitrag verfaßt, wird es doch möglich sein, Screenshots von StaBiKat-Einträgen (Abb. 14-15) rechtefrei auch online zu veröffentlichen? Manche Abbildungen sind von den Autoren der jeweiligen Artikel aufgenommen, die meisten zeigen Objekte im Besitz von Institutionen, in denen die jeweiligen Autoren tätig sind. Das ist einfach lächerlich, ärgerlich, unsäglich! Und eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Einordnung dieser Open-access-Veröffentlichung: am Fuß jeder Seite ist zu lesen “Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND. © V&R unipress GmbH, Göttingen”. Ist das eigentlich rechtlich stimmig? Antworten
Die Kritik an den Bildern ist berechtigt, am Urhebervermerk nicht. Eine freie Lizenz hebt das Urheberrecht nicht auf, sondern schränkt es nur ein. Antworten
So erfreulich jede Open-access-Veröffentlichung ist, so sinnlos ist die Form, in der dies bei diesem Band geschehen ist. Alle (immerhin 51) Abbildungen sind geschwärzt – offenbar, weil man in kriecherisch-vorauseilendem Gehorsam jede mögliche Auseinandersetzung um angebliche oder reale Bildrechte vermeiden wollte – selbst wenn solche vermutlich von den meisten Eigentümern der Bildvorlagen gar nicht beansprucht werden! Wenn etwa eine Mitarbeiterin der Berliner Stabi einen Beitrag verfaßt, wird es doch möglich sein, Screenshots von StaBiKat-Einträgen (Abb. 14-15) rechtefrei auch online zu veröffentlichen? Manche Abbildungen sind von den Autoren der jeweiligen Artikel aufgenommen, die meisten zeigen Objekte im Besitz von Institutionen, in denen die jeweiligen Autoren tätig sind. Das ist einfach lächerlich, ärgerlich, unsäglich!
Und eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Einordnung dieser Open-access-Veröffentlichung: am Fuß jeder Seite ist zu lesen “Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND. © V&R unipress GmbH, Göttingen”. Ist das eigentlich rechtlich stimmig?
Die Kritik an den Bildern ist berechtigt, am Urhebervermerk nicht. Eine freie Lizenz hebt das Urheberrecht nicht auf, sondern schränkt es nur ein.