140jährige Schutzfrist für Personenstandsunterlagen? Wenn es nach dem Umfeld des bayer. Datenschutzbeauftragten geht… #Archivtag pic.twitter.com/LFI0hUAW3f
— Bastian Gillner (@Erlkanzler) September 18, 2019
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. September 2019). Wie Datenschützer die Forschung behindern. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ca35
In diesem Zusammenhang vielleicht auch interessant sind die an anderer Stelle angestellten Überlegungen zur “Anonymisierung historischer Akteur*innen”:
https://belonging.hypotheses.org/1820
Überschrift und Inhalt ist so verquer, dass Sie das so nicht schreiben sollten.
* Eine Person mit einem Namen, der irgendwo arbeitet, hat sich in einem bestimmten Kontext zu einem Thema geäußert.
Diese Person vertritt nicht die “die Datenschützer” im allgemeinen.
Und natürlich müssen sich ForscherInnen an den Datenschutz halten.