Teures Witzbild

http://toomuchinformation.de/2012/01/02/heinrich-von-schimmer

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,806756,00.html

Ein Tumblr-Blogger wurde für ein Bild abgemahnt, das er nur rebloggte.

Wer auf Tumblr (wo ich unter Archivalia EN blogge) ein Foto rebloggt, wer auf Facebook oder G+ ein Foto teilt, steckt in der Abmahnfalle, da er als Privatmann/-frau es nicht gewohnt ist, eine Rechteklärung durchzuführen bzw. davon ausgeht, dass diejenigen, die vor ihm das Foto genutzt haben, es rechtmäßig getan haben. Postet ein Rechteinhaber etwas selbst auf Tumblr, so muss er damit rechnen, dass andere das rebloggen. Ein kostenloser Hinweis, dass man das Bild vom Netz nehmen sollte, wäre genau das, was mir allenfalls als gerecht erscheint.

Zu Tumblr-Blogs:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,805943,00.html

Auf Tumblr und in vielen anderen Blogs hat sich eine Art Kavaliersregel etabliert: Einem Fotografen ein Bild zu klauen gilt als in Ordnung, solange man nur den Urheber nennt und einen Link zum Original setzt. Viele Urheber tolerieren diese Nutzung, bedanken sich sogar für die Verbreitung ihrer Werke. Dennoch ist Copy-Paste-Bloggen problematisch – privaten Blogbetreibern flattern in solchen Fällen schon mal Abmahnungen oder Rechnungen ins Haus, wenn sie einfach Bilder übernehmen.

Ich selbst achte bei Bildern, die ich primär auf Tumblr einbringe darauf, nur freie, korrekt lizenzierte oder gemeinfreie Bilder zu verwenden (Ausnahme: aktuelle Berichterstattung über Ausstellungen). Beim Rebloggen bin ich weniger vorsichtig, versuche aber geschützte Bilder eher sparsam einzusetzen. Hier in Archivalia bin ich inzwischen vorsichtiger geworden.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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