Aus welchen Gründen der “Archivar” (lfd. Nr. der Rezension 5310) die folgende von mir eingereichte Buchbesprechung nicht abgedruckt hat, von der ich eine Datei vom 31. Juli 2001 jetzt wiedergefunden habe, ist mir nicht bekannt. Ein Blick in die weiteren mir vorliegenden Besprechungen, von denen zwei eher reine Inhaltsangaben sind, zeigt, dass meine Punkte dort nicht berücksichtigt wurden:
Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 60 (2001), S. 600f. (Otto-Günter Lonhard mit einigen Hinweisen für die weitere Forschung hinsichtlich von Lücken des Bands)
Blätter für württembergische Kirchengeschichte 103 (2003), S. 470 (Dorothea Reuter)
Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 22 (2003), S. 340f. (Christoph Florian)
Die Rechtschreibung wurde wie in der Vorlage belassen.
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Urkunden aus Blaubeuren und Schelklingen. Regesten aus den Stadtarchiven Blaubeuren und Schelklingen sowie dem Pfarrarchiv Schelklingen. Bearb. von Immo Eberl und Jörg Martin. Süddeutsche Verlagsgesellschaft, Ulm 2000. 396 S. mit zahlreichen Abb., geb. 48,- DM (Alb und Donau – Kunst und Kultur, Bd. 23).
Anders als die meisten Regestenpublikationen präsentiert sich der vorliegende Band, der sich offenbar an ein breites, heimatgeschichtlich interessiertes Publikum richtet: Das Layout ist ambitioniert, die Bebilderung vergleichsweise opulent. Immo Eberl, der bereits die Regesten des benachbarten Benediktinerinnenklosters Urspring vorgelegt hat und der das Kloster Blaubeuren für die “Germania Sacra” bearbeitet, zeichnet für die 482 Regesten aus dem Stadtarchiv Blaubeuren verantwortlich. Jörg Martin, Stadtarchivar von Blaubeuren, Schelklingen und Munderkingen, erstellte die 166 Regesten aus den beiden Schelklinger Archiven (S. 377-352) und fertigte die für beide Orte gemeinsamen Register der Orts-, Flur- und Personennamen (Sachbegriffe erscheinen bei den Ortsnamen). Aus der Zeit vor 1500 stammen in Blaubeuren (Bearbeitungszeitraum 1381-1805) 66 Nummern, in Schelklingen (Bearbeitungszeitraum 1356-1818) nur 22. Das Gros der Stücke betrifft also die frühe Neuzeit, was ihre Aussagekraft naturgemäß etwas relativiert.
Als kleine kulturgeschichtlichen Perlen greife ich nur die Urkunden zu den Blaubeurer Badehäusern (B 131 und 139) aus der Mitte des 16. Jahrhunderts heraus, die den Niedergang des spätmittelalterlichen Badewesens anschaulich machen. “Das Brennholz zum Baden ist derzeit teuer und die Zahl der Badenden rückläufig”, heißt es in Regest B 131 der Bade-Ordnung von 1544 (S. 86). 1552 wurden die beiden Badstuben zusammengelegt.
Die Veröffentlichung stellt eine erfreuliche Bereichung der regionalgeschichtlichen Literatur dar. Inwieweit die vorgelegten Regesten tatsächlich fehlerfrei sind, müssen jedoch die Historiker vor Ort beurteilen. Anhand der abgebildeten Urkunden, soweit diese lesbar sind, ergeben sich gewisse Bedenken. In B 2 (Bild S. 16) hätte Heinrich von Eierbach (statt richtig “Elrbach” = Ellerbach) nicht übersehen werden dürfen, zumal der gleiche Siegler in B 1 mit korrektem Namen erscheint. Daß B 39 (Bild S. 38) akribisch exakt regestiert worden wäre, wird man nicht behaupten können. So fehlt der Name eines Anstößers Ulrich Schmid. Die Normalisierung der Orts- und Personennamen erscheint mir generell zu weitgehend.
Die vielen Abbildungen, die oft ohne Bezug zu den Regesten eingestreut wurden, wohl um den spröden Stoff etwas aufzulockern, findet man leider nicht in einem Abbildungsverzeichnis zusammengefaßt. Es ist zu hoffen, daß der maschinenlesbare Text des Bandes in den beiden Stadtarchiven als Datei dauerhaft vorgehalten wird, denn nur eine Volltextsuche kann eine adäquate sachliche Erschließung des vielfältigen Stoffs leisten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. September 2019). Urkunden aus Blaubeuren und Schelklingen. Archivalia. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/ca0m