Der UrhG-Schutz von DIN-Normen ist ein Skandal! Jeder, der sich für Transparenz im Bereich der Justiz einsetzt, kann dieses Schandurteil nur mit Empärung lesen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.06.2013, BVerwGE 147, 100 Rn. 22 ff.) ist dem Publizitätserfordernis bereits durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Normwerke in den bundesweit eingerichteten Auslegestellen für DIN-Normen genüge getan. Dieser unglaublich dummen und obsoleten Einschätzung schließt sich die Kammer an.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565872094
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Klaus Graf (28. August 2015). Unfähiges LG Hamburg rechtfertigt Beuthelschneiderei. Archivalia. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bfgv
Ein Gedanke zu „Unfähiges LG Hamburg rechtfertigt Beuthelschneiderei“